Thema: Influenza-Impfung: Einfluss von neutralen Medien wie arznei-telegramm® auf die Beratung
Seit Ende 2024 empfiehlt die STIKO, bei Personen ab 60 Jahren sowohl den Hochdosis-Influenza-Impfstoff als auch den adjuvantierten Influenza-Impfstoff einzusetzen.1 Im September 2024 stellten die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) in einer gemeinsamen Stellungnahme klar, dass aufgrund der Datenlage aus ihrer Sicht die Gewichtung auf den Hochdosis-Impfstoff zu legen und erst/nur bei fehlender Verfügbarkeit auf den MF-59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff zurückzugreifen sei.2
Nun hat sich Ende Februar auch das neutrale Fachmedium arznei-telegramm® zu der Fragestellung, ob der Hochdosis-Influenza-Impfstoff und der adjuvantierte Influenza-Impfstoff als gleichwertig anzusehen seien, geäußert. Auch die Redaktion des arznei-telegramm® schlussfolgert, dass aufgrund der aktuellen Datenlage dem Hochdosis-Influenza-Impfstoff für Personen ab 60 Jahren der Vorzug zu geben sei, denn „während für Efluelda Daten zum klinischen Nutzen aus zwei randomisierten Studien vorliegen, basieren die Wirksamkeitsdaten zu Fluad im Wesentlichen auf Beobachtungsstudien. Auch 25 Jahre nach Markteinführung fehlen für die adjuvantierte Vakzine belastbare klinische Nutzenbelege aus randomisierten Studien.“3
Unsere Frage lautet heute:
Kannten Sie die Informationen bereits und spielt eine Veröffentlichung im arznei-telegramm® bei Ihrer Entscheidung der Bevorratung oder Beratung von z. B. Influenza-Impfstoffen eine Rolle?
Das DAP-Team hat im Rahmen der Social-Media-Rubrik „DAP vor Ort“ drei spannende Videos in Apotheken gedreht – dieses Mal mit professioneller Unterstützung durch den Videographen Julius Kessler. Die Themen der neuen Videos sind Impfen, Cannabis und Rezeptur.
Zum 1. April 2025 gibt es neu festgesetzte Festbeträge für die Wirkstoffe Abirateron, Tapentadol sowie für die Kombination von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika (Perindopril + Amlodipin + Indapamid; Ramipril + Amlodipin + Hydrochlorothiazid).
DAP – DeutschesApothekenPortal
Anpassungen gibt es sowohl für verschreibungspflichtige als auch für nicht verschreibungspflichtige Wirkstoffe.
Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.
Was ist der Festbetrags-Checkplus?
Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.
* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.
DAP ARBEITSHILFE
Arzneimittel für Tiere
Seit dem 28. Januar 2022 gelten in Deutschland die EU-Tierarzneimittel-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel) sowie das neu geschaffene Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Die neuen EU-weiten Vorgaben zielen unter anderem darauf ab, den europäischen Binnenmarkt für Tierarzneimittel zu harmonisieren und die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen einzudämmen. Auf dieser Arbeitshilfe finden Sie übersichtlich zusammengestellt, was unter Berücksichtigung des neuen Tierarzneimittelrechts bei der Belieferung von tierärztlichen Verordnungen durch Apotheken zu beachten ist.
Uns liegt ein papiergebundenes Entlassrezept über Oxazepam vor. Als Arztnummer ist die 444444400 angegeben. Können wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen?
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