Wir haben eine GKV-Verordnung über „Fresubin Energy Drink Vanille 6x4x200 ml PZN 03692694“ vorliegen. Unser EDV-System hat uns gewarnt, dass es sich um ein Nicht-Arzneimittel handelt. Dürfen wir das Produkt zulasten der GKV abgeben?
Ein Erfahrungsbericht zur Fortbildung von Antonie Hansen
Seit dem Jahr 2022 dürfen Apotheken in Deutschland gegen COVID-19 und Influenza impfen – ein wichtiger Meilenstein für die Gesundheitsversorgung. Dieses Angebot entlastet Arztpraxen, erleichtert den Zugang zu Impfungen und trägt maßgeblich dazu bei, die Impfquoten zu erhöhen. Gleichzeitig bietet es Apotheken die Möglichkeit, ihr Leistungsspektrum zu erweitern und sich als Gesundheitsdienstleister noch stärker zu positionieren. Doch wie wird eine Apotheke zur Impfapotheke?
Zum 15. März 2025 werden einige Festbeträge für bestimmte Arzneimittel wieder angewendet. Betroffen sind verschiedene Arzneimittel mit den Wirkstoffen Amoxicillin und Nitrofurantoin.
Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.
Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.
* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.
DAP ARBEITSHILFE
Das E-Rezept – Heilungsmöglichkeiten
Seit Anfang des Jahres müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel für GKV-Versicherte – bis auf ein paar Ausnahmen – als E-Rezept verordnet werden. Dabei kommt es auch bei E-Rezepten zu fehlerhaften Verordnungen, die durch die Apotheke geheilt werden müssen. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, welche Heilungsmöglichkeiten die Apotheke hat.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!