Bei gleichzeitiger Einnahme von Cannabidiol (CBD) und Valproinsäure können sich die Lebertransaminasen erhöhen. Ebenso sind Diarrhöen und verminderter Appetit beobachtet worden. Der Mechanismus der Interaktion ist nicht aufgeklärt. Bei gesunden Menschen zeigte Valproinsäure keinen Effekt auf die Pharmakokinetik von CBD und umgekehrt. Die Interaktion wird nach ABDATA-Klassifikation als mittelschwer eingestuft.
Bei gleichzeitiger Anwendung bzw. Auftreten von erhöhten Leberwerten sind folgende Maßnahmen zu treffen:
Hochdosis-Influenza-Impfstoff seit 2021 immer empfohlen − Efluelda® ab 60 Jahren
Die STIKO hat Ende Oktober ihre Empfehlung für die Influenza-Impfung angepasst: Für Menschen ab 60 Jahren wird der Hochdosis-Influenza-Impfstoff1 in der Saison 2025/2026 zum 5. Mal in Folge seit 2021 empfohlen, alternativ rät die STIKO zur adjuvantierten Vakzine.a,2,3 Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) legen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der neuen STIKO-Empfehlung dar, dass aus ihrer Sicht die Gewichtung auf den Hochdosis-Impfstoff zu legen und erst/nur bei fehlender Verfügbarkeit auf den MF-59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff zurückzugreifen sei.a,4
simoneminth – stock.adobe.com
Als Gründe dafür geben sie eine höhere Evidenzbasis des Hochdosis-Impfstoffs an. Dieser demonstrierte eine verbesserte Effektivität gegenüber einem standarddosierten Impfstoff in einer randomisierten kontrollierten Studie (RCT), die als Goldstandard gilt.
Sinkende Influenza-Impfquoten
In der Impfsaison 2023/2024 ist die Impfquote bei den über 60-Jährigen weiter gesunken. Während die Impfquote 2021/2022 noch bei 43 %5 lag, sank sie 2022/2023 auf 40,4 %6 und 2023/2024 auf 38 %6. Vor allem Personen ab 60 Jahren und Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Es ist also weiterhin wichtig, Personen über 60 Jahre zur Influenza-Impfung zu beraten und zu informieren.7
Preis gesenkt – wirtschaftliche Option
Der ApU (Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers) von Efluelda® wurde zu Beginn der Vorbestellungsphase auf 19,40 € für die 1er-Packung und 194,00 € für die 10er-Packung gesenkt – somit bleibt Efluelda® eine wirtschaftliche Option.
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Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, ihre Versicherten vorab ausführlich über die ePA zu informieren. Aber auch später ist ein Widerspruch jederzeit möglich. Wer die ePA aktiv nutzen will, benötigt eine ePA-App seiner Krankenkasse. Versicherte können aber auch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter benennen, um für sie die ePA in der App zu verwalten. Von den Krankenkassen eingerichtete Ombudsstellen sollen die Versicherten bei allen Fragen und Problemen unterstützen. Sowohl in den Ombudsstellen als auch in der ePA-App können Versicherte Widersprüche erheben, Zugriffe beschränken sowie Daten löschen oder verbergen.
Wir haben einen Hochpreiser als E-Rezept in der Apotheke vorgelegt bekommen. Das Ausstellungsdatum ist der 12.12.24 und abgerufen wurde es bei uns in der Apotheke am 07.01.25. Der Kunde kam aber erst am 14.01.25 vorbei, um das Medikament abzuholen. Im E-Rezept ist vermerkt, dass es nur bis zum 09.01.25 abrechenbar ist (28-Tage-Frist).
Reicht hier nach ärztlicher Rücksprache eine Dokumentation über das verspätete Abholen des Medikaments seitens des Patienten aus oder ist hier ein Retaxationsrisiko gegeben, wenn wir kein neues Rezept anfordern?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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