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Service-News

13. Januar 2025

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Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Engage­ment für höhere Impf­quote bei HPV

In Deutsch­land ist die Impf­quote gegen humane Papillom­viren (HPV) im Ver­gleich zu den Nach­bar­ländern niedrig. Laut Robert Koch-Institut (RKI) können nur 54 % der 15-jährigen Mädchen eine voll­ständige Impf­serie von mindes­tens zwei Impfungen vor­weisen, bei den 15-jährigen Jungen sogar nur 27 %. Ein voll­ständiger Impf­schutz ist aber erst nach Ab­schluss der Impf­serie ge­geben. Dabei infiziert sich ein Groß­teil der sexuell aktiven Menschen min­destens ein­mal im Leben mit HPV.1 Apo­theken können durch eine adäquate Beratung zu einer höheren Impf­dichte gegen HPV-bedingte Er­krankungen bei­tragen.

Unsere Frage lautet daher heute:

Sind Sie an Informationsmaterialien zu HPV interessiert?

Nein, ich fühle mich bestens informiert und benötige keine weiteren Informationen.
Ja, ich bin an der BAK-zertifizierten Fortbildung zum Thema HPV-Impfung interessiert.
Ja, ich bin an kostenlosen Infopaketen zu dem Thema interessiert.
Nein, ich habe kein Interesse an diesem Thema.

Die Firma MSD bietet Ihnen kosten­lose Info­pakete zum Thema HPV an. Auf dem DeutschenApotheken­Portal finden Sie zudem die BAK-zertifizierte Fort­bildung „Humane Papillom­viren – Krank­heits­bilder und Impfung als Präventions­option“.

Über die untenstehenden Links gelangen Sie zu den jeweiligen Materialien.

» Zur Anforderung des kostenlosen Infopakets

» Zur BAK-zertifizierten Fortbildung

1 Interventions­studie zur Steigerung der HPV-Impf­quoten in Deutschland - InveSt HPV

Bildquelle: momius – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 84

Grippe in Deutschland

Aktuelle Lage

Die Grippe gehört zu den häufigsten Infektionskrankheiten in Deutschland und stellt jedes Jahr eine Herausforderung für das Gesundheitssystem dar. Besonders gefährdet für einen schweren Verlauf sind ältere Menschen, Personen mit chronischen Erkrankungen und Schwangere. Mit der Möglichkeit, Schutzimpfungen direkt in Apotheken durchzuführen, nimmt die Apothekerschaft nun eine zentrale Rolle in der Prävention ein.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 84 (PDF)
zum Wissens-Check „Lisdexamfetamin STADA“

DAP PATIENTEN­INFORMATION

Hoher Blutdruck

20–30 Millionen Bundes­bürgerinnen und
-bürger haben einen erhöhten Blut­druck.1 Das ist fast jeder Dritte. Wiederum jeder dritte Betroffene ist mit seiner Medikation nicht gut einge­stellt.1 Mithilfe der pharma­zeutischen Dienst­leistung „Standardisierte Risiko­erfassung hoher Blutdruck“ kann ein nicht kontrollierter Blut­druck früh­zeitig erkannt werden. Durch früh­zeitige Anpassung bzw. Intensivierung der anti­hypertensiven Therapie durch die Ärztin oder den Arzt können blut­hoch­druck­bedingte Endorgan­schäden, wie z. B. Schlag­anfall, Myokard­infarkt oder Herz­insuffizienz, lang­fristig ver­mieden werden.

wutzkoh – stock.adobe.com


Eine DAP Patienten­information kann im Rahmen der pDL an die Versicherten abge­geben werden und die Beratung in der Apotheke unter­stützen.

Zur Patienteninformation „Hoher Blutdruck“

1 Epidemiologisches Bulletin 5/2015, Robert Koch-Institut, Berlin

MEDIEN

Einzelbestellung DAP Dialog

Der DAP Dialog erscheint alle zwei Monate und jede Apotheke in Deutschland hat die Möglichkeit, im Abo kosten­frei jeweils ein Exemplar der aktuellen Ausgabe zu erhalten. Da offenbar eine Ausgabe in vielen Apotheken nicht ausreicht, ist nun die (kosten­pflichtige) Nach­bestellung einzelner Ausgaben des DAP Dialogs über das DeutscheApotheken­Portal in der Rubrik „Bestellungen“ möglich. Mit jeder Bestellung erhalten Sie den kompletten DAP Dialog inklusive aller in der jeweiligen Ausgabe enthaltenen Beilagen.

Weiterhin können Sie den DAP Dialog natürlich auch online im Archiv abrufen (kosten­freie Registrierung bei Mein DAP erforderlich).

Zur Einzelbestellung
Zum Archiv

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

BtM-Privatrezept ohne Angabe von BSNR und LANR – ist das zulässig?

Wir haben ein BtM-Privatrezept über Morphin 30 mg Tabletten N3 erhalten. Es wurde in einer Privatklinik ausgestellt, allerdings wurden weder Arzt- noch Betriebsstättennummer angegeben. Auf Nachfrage wurde uns gesagt, dass es in Privatkliniken dergleichen nicht gibt und dass diese auch nicht angegeben werden müssten. Stimmt das und dürfen wir das BtM-Rezept so abgeben?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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