Erstes Medikament gegen seltene genetische Erkrankung: Welireg® erhält bedingte Zulassungsempfehlung
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die bedingte Zulassung des Medikaments Welireg® (Belzutifan) empfohlen. Es ist das erste Medikament, das speziell für die Behandlung bestimmter Tumoren entwickelt wurde, die mit der seltenen genetischen Von-Hippel-Lindau-Krankheit (VHL) einhergehen. Es ist auch zur Zulassung für die Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (RCC) empfohlen, die bereits eine Vorbehandlung erhalten haben.
Profitieren Sie jetzt von den attraktiven Vorteilen von Nilotinib Accord Hartkapseln. Nilotinib Accord verfügt über eine breite Rabattvertragsabdeckung und gehört darüber hinaus zu den vier preisgünstigsten Artikeln.1
Die einzeln perforierten Blister enthalten Hartkapseln in identischer Farbcodierung und identischen Kapselgrößen wie bei Tasigna® – für die Anwendersicherheit beim Wechsel zum Generikum.2,3
Der Wirkstoff Nilotinib hat eine patentgeschützte Art der Anwendung: Für die orale Verabreichung des Wirkstoffs Nilotinib dispergiert in Apfelmus, unter anderem eingesetzt bei Patienten mit Schluckbeschwerden, besteht Patentschutz zugunsten der Novartis AG. TASIGNA® ist derzeit das einzige Nilotinib-Präparat, das aufgrund dieses bestehenden Patentschutzes dispergiert in Apfelmus verabreicht werden darf.2,3
Anzeige
ADHS-Patientinnen und -Patienten mit Agakalin® versorgen
Betroffene einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) sind weiterhin von Lieferengpässen betroffen. Nun steht Agakalin® (Wirkstoff: Atomoxetin) von MEDICE wieder zur Verfügung. Die Filmtabletten sind in verschiedenen Wirkstärken erhältlich:
Die Wirkstärken 25 mg, 40 mg und 100 mg sind seit November wieder verfügbar.
Die Wirkstärke 60 mg ist ab Ende Januar 2025 verfügbar.
Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, ihre Versicherten vorab ausführlich über die ePA zu informieren. Aber auch später ist ein Widerspruch jederzeit möglich. Wer die ePA aktiv nutzen will, benötigt eine ePA-App seiner Krankenkasse. Versicherte können aber auch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter benennen, um für sie die ePA in der App zu verwalten. Von den Krankenkassen eingerichtete Ombudsstellen sollen die Versicherten bei allen Fragen und Problemen unterstützen. Sowohl in den Ombudsstellen als auch in der ePA-App können Versicherte Widersprüche erheben, Zugriffe beschränken sowie Daten löschen oder verbergen.
Können wir Lavanid Wundgel weiterhin zulasten der GKV abgeben?
Wir betreuen einen Kunden mit Osteomyelitis, der für seine Wundversorgung regelmäßig Lavanid Wundgel 12 x 10 g verordnet bekommt. Nach unserer Einschätzung wird dieses Wundgel vermutlich irgendwann in die Gruppe der „Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ gehören. Aktuell (Mitte Dezember) zeigt die EDV das Produkt aber noch als Verbandstoff an.
Können wir solche Rezepte nun weiterhin beliefern?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!