Zulassungserweiterung für Tirzepatid? EMA sieht keine Notwendigkeit
Für das Inkretinmimetikum Tirzepatid wurde eine neue Einsatzmöglichkeit gefunden – zumindest in den USA. Die FDA hat das Medikament kürzlich zur Behandlung von moderater bis schwerer obstruktiver Schlafapnoe (OSA) bei Erwachsenen mit Adipositas zugelassen. Die EMA hat derweil eine separate Indikation abgelehnt.
Bislang bietet nur ein Drittel der Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) an, die zur Verfügung stehenden Honorare werden längst nicht ausgeschöpft. Das muss sich auf jeden Fall ändern! Um Ihnen das nötige Rüstzeug für das Angebot der pDL in Ihrer Apotheke an die Hand zu geben, finden Sie in der aktualisierten DAP-Rubrik verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der verschiedenen pharmazeutischen Dienstleistungen.
Für eine fachkompetente Kundenberatung, sei es zu verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist es wichtig, dass das Apothekenteam über ein grundlegendes Fachwissen verfügt und dieses regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungen vertieft und erweitert.
Die Fortbildungen auf dem DeutschenApothekenPortal vermitteln Wissen zu ausgewählten Erkrankungen, den jeweiligen Therapieoptionen und der Abgabe und Beratung in der Apotheke.
MicroOne – stock.adobe.com
Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer mit bis zu drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Ursprünglich für Versandapotheken entwickelt, um Rezepte zeit- und vor allem ortsunabhängig einlösen zu können, wird CardLink seit kurzem auch für Vor-Ort-Apotheken angeboten. Dabei fungiert das Handy von Versicherten als TI-Konnektor, um die Vorgänge der Rezeptabholung in der Apotheke zu vereinfachen. Neu dabei ist auch die standeseigene Lösung der GEDISA, die bisher mit 17 Partnern kooperiert. In unseren FAQ zum Thema CardLink erfahren Sie, wie CardLink funktioniert und wie Sie es in Ihrer Apotheke anwenden können.
Wir haben für einen 15-jährigen Jugendlichen ein Rezept über „Melatonin Vitabalans 5 mg 100 St. N3 PZN 19422519“ erhalten. Unseres Wissens steht dieses Präparat aber explizit auf der Liste der Lifestyle-Arzneimittel. Andererseits erhält der Patient aber auch regelmäßig ADHS-Präparate, dies ist uns von anderen Verordnungen bekannt. Dürfen wir es nun zulasten der GKV abgeben oder nicht?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: {UNSUBSCRIBE}