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Service-News

30. Dezember 2024

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Aufreger des Jahres 2024

Kurz vor Ende des Jahres möchten wir ein Fazit ziehen und herausfinden, was für Sie in Ihrem Apothekenalltag die Aufreger des Jahres 2024 waren. War es das E-Rezept, das bei der Einführung zu Jahresbeginn noch so manche Tücken aufwies? Waren es die Retaxierungen, besonders rund um die Rezepturabrechnung? Oder war es der Vorschlag der Politik, Apotheken ohne Apotheker zu etablieren?

Uns interessiert heute:

Was hat Sie im letzten Jahr am meisten geärgert?

E-Rezept
Störanfällige Telematikinfrastruktur
Rezeptur-Retaxierungen
Retaxierungen allgemein
Lieferengpässe von Arzneimitteln
Schlechte Vergütung der Apotheken
Vorschlag der Politik, Apotheken ohne Apotheker zu etablieren
Apothekenschließungen
Früherer Start von CardLink bei den Versandapotheken
Etwas anderes

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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

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Zur Fortbildung Influenza-Impfung in der Apotheke

DAP ARBEITSHILFE

Arzneimittel für Tiere

Seit dem 28. Januar 2022 gelten in Deutsch­land die EU-Tier­arznei­mittel-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/6 über Tier­arznei­mittel) sowie das neu geschaf­fene Tier­arznei­mittel­gesetz (TAMG). Die neuen EU-weiten Vor­gaben zielen unter anderem darauf ab, den euro­päischen Binnen­markt für Tier­arznei­mittel zu harmo­nisieren und die Ver­breitung von Anti­biotika­resistenzen einzu­dämmen. Auf dieser Arbeits­hilfe finden Sie über­sichtlich zusammen­gestellt, was unter Berück­sichtigung des neuen Tier­arznei­mittel­rechts bei der Belieferung von tier­ärztlichen Ver­ordnungen durch Apotheken zu beachten ist.

Zur Arbeitshilfe

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Endlich Klarheit am HV: Mellozzan® bei Erwachsenen nicht erstattungs­fähig

Endlich Klarheit: Mellozzan® und die Indikation Jetlag bei Erwachsenen

Mellozzan® ist weiter­hin ein bewährtes Melatonin-Präparat für Kinder und Jugend­liche mit ADHS und Insomnie (6–17 Jahre) und bleibt in dieser Indikation voll erstattungs­fähig.

Für Erwachsene ent­fällt hin­gegen seit dem 07.11.2024 die Indikation Jetlag – eine Ver­ordnung ist somit weder medizi­nisch indiziert noch über die GKV abrechenbar.

© MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG


Zur Mellozzan®-Abgabekarte (PDF)
Zum ADHS-Portal

» Mehr Informationen zum Produkt

» Pflichttext (PDF)

Arbeitshilfe Abgabe von Teriparatid-Biosimilars

NEUE PATIENTENINFORMATION

Nutzung der ePA

Die Kranken­kassen sind per Gesetz ver­pflichtet, ihre Versicherten vor­ab aus­führlich über die ePA zu informieren. Aber auch später ist ein Wider­spruch jeder­zeit möglich. Wer die ePA aktiv nutzen will, benötigt eine ePA-App seiner Kranken­kasse. Versicherte können aber auch eine Ver­treterin bzw. einen Ver­treter benennen, um für sie die ePA in der App zu verwalten. Von den Kranken­kassen einge­richtete Ombuds­stellen sollen die Ver­sicherten bei allen Fragen und Problemen unter­stützen. Sowohl in den Ombuds­stellen als auch in der ePA-App können Versicherte Wider­sprüche erheben, Zugriffe beschränken sowie Daten löschen oder verbergen.

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Zur Patienteninformation

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Arzneimittel ohne Normgröße

Wir haben folgende Verordnung von einem Patienten erhalten: Torasemid AL 10 mg (PZN: 06564554). Dies ist eine Packung ohne Normgröße. Darf das E-Rezept einfach mit einer anderen verordnungsfähigen Packung beliefert werden? Als wir das über die Taxe probierten, hat das Kassensystem die Packung als nicht abrechnungsfähig eingestuft.

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

zur Statuserhebung Otezla

RETAXFALL-ARCHIV

Überblick über die gängigsten Retaxationen

Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unter­laufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?

pixelkorn – stock.adobe.com

Zum Retaxfall-Archiv

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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