Seit dem 1. Januar 2024 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel (ausgenommen BtM- und T-Rezepte) als E-Rezept zu verordnen. Inzwischen sind 500 Millionen digitale Verordnungen eingelöst worden (Stand: 05.12.2024). Laut gematik ist das ein Zeichen dafür, dass das E-Rezept fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland geworden ist.1
Das E-Rezept ist in der Breite nun seit knapp einem Jahr in Arztpraxen und Apotheken vertreten. In diesem Zuge ergab sich eine ganz neue Retaxfalle: eine potenzielle Doppelabrechnung von Papier- und E-Rezept. Zum Glück konnte eine erste Apotheke diesbezüglich von einem erfolgreichen Einspruch berichten.
Neues Generikum: Paliperidon AL Depot-Injektionssuspension in einer Fertigspritze
Seit dem 01.12.2024 ist das neue Generikum Paliperidon AL in den Dosierungen 25 mg, 50 mg, 75 mg, 100 mg und 150 mg erhältlich. Der Wirkstoff wird zur Erhaltungstherapie gegen die Symptome der Schizophrenie bei Erwachsenen angewendet, die auf Paliperidon oder Risperidon eingestellt sind. Das Generikum ist in zahlreichen Open-House-Verträgen vertreten und kann damit für viele gesetzlich Versicherte als rabattiertes Arzneimittel abgegeben werden.
Rezepte, die in der Apotheke eingelöst werden, müssen innerhalb einer definierten Frist vorgelegt (im Falle von E-Rezepten abgerufen) und beliefert werden. Ist die Gültigkeit bereits abgelaufen, ist in der Regel ein neues Rezept erforderlich.
Diese DAP Arbeitshilfe gibt Ihnen einen Überblick über die relevanten Fristen bei verschiedenen Rezepttypen.
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