In wenigen Tagen ist es so weit: Weihnachten wird gefeiert und damit bricht die Zeit der Wunscherfüllung an. Betrachtet man die Situation in Apotheken, so dürfen sicherlich an dieser Stelle auch Wünsche geäußert werden, die Apotheken derzeit sehr bewegen – Wunschdenken muss in dieser Zeit erlaubt sein und vielleicht (hoffentlich) wird sich zumindest der ein oder andere Wunsch im kommenden Jahr erfüllen oder es wird zumindest eine Lösung angestoßen.
Endlich Klarheit am HV: Mellozzan® bei Erwachsenen nicht erstattungsfähig
Endlich Klarheit: Mellozzan® und die Indikation Jetlag bei Erwachsenen
Mellozzan® ist weiterhin ein bewährtes Melatonin-Präparat für Kinder und Jugendliche mit ADHS und Insomnie (6–17 Jahre) und bleibt in dieser Indikation voll erstattungsfähig.
Für Erwachsene entfällt hingegen seit dem 07.11.2024 die Indikation Jetlag – eine Verordnung ist somit weder medizinisch indiziert noch über die GKV abrechenbar.
Ursprünglich für Versandapotheken entwickelt, um Rezepte zeit- und vor allem ortsunabhängig einlösen zu können, wird CardLink seit kurzem auch für Vor-Ort-Apotheken angeboten. Dabei fungiert das Handy von Versicherten als TI-Konnektor, um die Vorgänge der Rezeptabholung in der Apotheke zu vereinfachen. Neu dabei ist auch die standeseigene Lösung der GEDISA, die bisher mit 17 Partnern kooperiert. In unseren FAQ zum Thema CardLink erfahren Sie, wie CardLink funktioniert und wie Sie es in Ihrer Apotheke anwenden können.
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Ersatzkassen gewähren Kulanzregelung
Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) haben gestern bekannt gegeben, dass sie der Bitte des Bundesgesundheitsministers bezüglich der Kostenübernahme von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nachkommen werden. Die Ersatzkassen gewähren bis zum 1. März 2025 eine Kulanzregelung, sodass deren Versicherte bis dahin weiter mit den Produkten versorgt werden können. Es bedarf keiner separaten Kostenübernahmeerklärung.
Quelle: Pressemitteilung vdek: Kulanzregelung bis März. Ersatzkassen sichern Versorgung mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Stand: 18.12.2024. Online abrufbar unter: https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2024/sonstige-wundprodukte-uebergangsregelung.html » Hier aufrufen
DAZ.ONLINE INFORMIERT
Schutz vor COVID-19
Selbstamplifizierender mRNA-Impfstoff zur Zulassung empfohlen
Der CHMP hat zum Jahresende noch einige Arzneimittel zur Zulassung empfohlen, darunter zwei, die COVID-19 angehen: So gab der Ausschuss grünes Licht für Zapomeran (Kostaive), einen sich selbst verstärkenden mRNA-Impfstoff. Zudem empfahl er, den monoklonalen Antikörper Sipavibart (Kavigale) zur Vorbeugung von symptomatischem COVID-19 bei immungeschwächten Personen ab 12 Jahren zuzulassen.
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