Uns wurde ein BtM-Rezept über „Matrifen 50 µg/Stunde transd. Pflaster 5,5 mg/Pfl. 19 St. N3 (PZN 11690999)“ mit Aut-idem-Kreuz zulasten der BAHN-BKK vorgelegt. Die beiden preisgünstigen Importe sind nicht lieferbar, nur das Original ist lieferbar. Einen Rabattvertrag gibt es nicht.
Dürfen wir unter diesen Umständen das Original abgeben?
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel boomt. Ein gestärktes Immunsystem, eine Verbesserung des Gesundheitszustandes oder eine Verschönerung von Haut, Haaren und Nägeln – in Nahrungsergänzungsmittel werden große Hoffnungen gesetzt. Apotheken sind für viele Kundinnen und Kunden die wichtigste Anlaufstelle für den Kauf und eine umfassende Beratung. Wann ist die Einnahme von Nahrungsergänzungen wirklich sinnvoll und bei welchen Empfehlungen sollte man vielleicht sogar vorsichtig sein?
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In diesem Artikel können Sie Ihr Wissen über Makro- und Mikronährstoffe auffrischen und bekommen Tipps, wie Sie bei der Beratung vorgehen können.
Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
Das aktuelle Epidemiologische Bulletin des Robert Koch-Instituts (Ausgabe 50/2024 vom 12. Dezember) beleuchtet die Impfquoten in Deutschland und zeigt Entwicklungen und Herausforderungen im Impfgeschehen der letzten Jahre auf.
Während die Impfquoten gegen Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis und Haemophilus influenzae Typ b für die erste Impfdosis bei Kindern zwischen 2010 und 2023 konstant hoch bei 96–97 % lagen, führte die Einführung des neuen 2+1-Impfschemas im Jahr 2020 zu einem Rückgang bei der dritten Impfdosis: Nur noch 64 % der Kinder erhalten die abschließende Impfung. Besorgniserregend ist weiterhin, dass am Ende des zweiten Lebensjahres 23 % der Kinder keinen vollständigen Impfschutz gegen Masern haben.
Erfreulich ist dagegen der leichte, aber stetige Anstieg der Impfquote gegen HPV seit 2007 auf nunmehr 55 %. Auch die Impfquote gegen Keuchhusten bei Schwangeren konnte von 34 % im Jahr 2020 auf zuletzt 48 % gesteigert werden. Herausforderungen bestehen weiterhin bei der Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis mit der Sechsfachimpfung, die häufig verspätet abgeschlossen wird: Mit 12 Monaten sind nur 21 % aller Kinder vollständig geschützt, erst mit 6 Jahren steigt die Rate auf 88 %.
Das vollständige Bulletin können Sie hier einsehen:
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