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Arzneimittel-News

17. Dezember 2024

DAP Arzneimittel-News Hauptbeitrag

AKTUELLES

First-in-Class-Parkinson-Medi­ka­ment über­zeugt in Phase-III-Studie

Tavapadon, ein neu­artiger D1/D5-Partialagonist, könnte eine wichtige Rolle bei der Behandlung der Parkinson-Krank­heit im Früh­stadium spielen. In der kürzlich abge­schlossenen Phase-III-Studie TEMPO-2 zeigte das Medi­ka­ment viel­ver­sprechende Ergebnisse hin­sicht­lich Wirk­sam­keit und Sicher­heit als Mono­therapie. Die Ergebnisse geben Hoffnung auf eine wirk­same und gut verträg­liche Therapie­option für Betroffene.

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Bildquelle: quickshooting – stock.adobe.com

Ustekinumab (Biosimilar)

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Weihnachts-DAPärchen

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Atomoxetin aus deutscher Herstellung wieder verfügbar

Weiter­hin beein­trächtigen ver­schiedene Liefer­eng­pässe die Ver­sorgung von Patientinnen und Patienten mit einer Auf­merksam­keits­defizit-/Hyper­aktivitäts­störung (ADHS). Mit Agakalin® (Wirkstoff: Atomoxetin) von MEDICE, das in Deutsch­land produziert wird, ist die Markt­ver­sorgung nun wieder gegeben: Die Wirk­stärken 25 mg, 40 mg und 100 mg sind ab sofort erhältlich, ab Ende Januar 2025 ist auch die Wirk­stärke 60 mg wieder verfüg­bar.

©  MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG


» Pflichttext (PDF)

NEUE PATIENTENINFORMATION

Nutzung der ePA

Die Kranken­kassen sind per Gesetz ver­pflichtet, ihre Versicherten vor­ab aus­führlich über die ePA zu informieren. Aber auch später ist ein Wider­spruch jeder­zeit möglich. Wer die ePA aktiv nutzen will, benötigt eine ePA-App seiner Kranken­kasse. Versicherte können aber auch eine Ver­treterin bzw. einen Ver­treter benennen, um für sie die ePA in der App zu verwalten. Von den Kranken­kassen einge­richtete Ombuds­stellen sollen die Ver­sicherten bei allen Fragen und Problemen unter­stützen. Sowohl in den Ombuds­stellen als auch in der ePA-App können Versicherte Wider­sprüche erheben, Zugriffe beschränken sowie Daten löschen oder verbergen.

momius – stock.adobe.com

Zur Patienteninformation
zum Wissens-Check „Lisdexamfetamin STADA“

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie wird die Zuzahlung für Hemlibra berechnet?

Wir haben eine Ver­ordnung über „35 x HEMLIBRA 150 mg/ml Injekt.-Lsg. 105 mg/0,7 ml Dsfl. 0,7 ml (PZN 12892713)“ für einen Patienten zu­lasten der AOK Nord­West vor­liegen. Wir haben die 35 Stück zu drei fiktiven N3-Packungen zusammen­ge­stellt: zweimal 12 Stück und einmal 11 Stück. Wir haben pro Packung 10 € Zuzahlung erhoben.

Sind wir richtig vorge­gangen?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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