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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Wirtschaftlichkeitsgebot bei Rezepturen
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Wir haben eine Frage zur Belieferung und Abrechnung einer Rezeptur-Verordnung auf E-Rezept.
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Häufig erhalten wir derartige Verordnungen:
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- Wirkstoff xy
- Grundlage xy ad 100 g
- Das Ganze 2-mal, also 2 Kruken à 100 g.
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Wenn 2 x 50 Tabletten verordnet wurden, dürfen wir nicht auf die wirtschaftliche 100er-Packung wechseln. Daher gehen wir bei diesen Salben ebenfalls davon aus, dass wir zwei Herstellungen haben und diese auch jeweils mit dem Herstellungszuschlag berechnen dürfen. Die Krankenkassen retaxieren uns jedoch immer mit der Begründung, dass man nur eine Kruke à 200 g und einmal den Herstellungszuschlag berechnen dürfe, obwohl wir dem Kunden aber tatsächlich 2 x 100 g liefern.
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Ist das rechtens?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 84
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Ein Jahr E-Rezept – wie haben sich Retaxationen entwickelt?
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Aktuelle DAP Umfrage gibt Einblicke
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Das E-Rezept ist seit einem knappen Jahr regulärer Begleiter von Arztpraxen und Apotheken. Die digitale Rezeptausstellung und -einlösung sollte unter anderem auch dazu beitragen, das Aufkommen von Retaxationen einzudämmen, doch war diese Hoffnung berechtigt? Nachfolgend stellen wir die Ergebnisse einer aktuellen DAP Umfrage zu diesem Thema vor.
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NEUE PATIENTENINFORMATION
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Nutzung der ePA
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Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, ihre Versicherten vorab ausführlich über die ePA zu informieren. Aber auch später ist ein Widerspruch jederzeit möglich. Wer die ePA aktiv nutzen will, benötigt eine ePA-App seiner Krankenkasse. Versicherte können aber auch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter benennen, um für sie die ePA in der App zu verwalten. Von den Krankenkassen eingerichtete Ombudsstellen sollen die Versicherten bei allen Fragen und Problemen unterstützen. Sowohl in den Ombudsstellen als auch in der ePA-App können Versicherte Widersprüche erheben, Zugriffe beschränken sowie Daten löschen oder verbergen.
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momius – stock.adobe.com
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DAP ARBEITSHILFE
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Das E-Rezept – Heilungsmöglichkeiten
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Seit Anfang des Jahres müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel für GKV-Versicherte – bis auf ein paar Ausnahmen – als E-Rezept verordnet werden. Dabei kommt es auch bei E-Rezepten zu fehlerhaften Verordnungen, die durch die Apotheke geheilt werden müssen. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, welche Heilungsmöglichkeiten die Apotheke hat.
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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