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Service-News

11. Dezember 2024

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wirtschaftlichkeitsgebot bei Rezepturen

Wir haben eine Frage zur Belieferung und Abrechnung einer Rezeptur-Verordnung auf E-Rezept.

Häufig erhalten wir derartige Verordnungen:

  • Wirkstoff xy
  • Grundlage xy ad 100 g
  • Das Ganze 2-mal, also 2 Kruken à 100 g.

Wenn 2 x 50 Tabletten verordnet wurden, dürfen wir nicht auf die wirtschaft­liche 100er-Packung wechseln. Daher gehen wir bei diesen Salben eben­falls davon aus, dass wir zwei Herstel­lungen haben und diese auch jeweils mit dem Her­stel­lungs­zu­schlag be­rechnen dürfen. Die Kranken­kassen retaxieren uns jedoch immer mit der Begrün­dung, dass man nur eine Kruke à 200 g und ein­mal den Her­stel­lungs­zu­schlag berechnen dürfe, obwohl wir dem Kunden aber tat­säch­lich 2 x 100 g liefern.

Ist das rechtens?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: vege – stock.adobe.com

Zur Fortbildung Influenza-Impfung in der Apotheke

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 84

Ein Jahr E-Rezept – wie haben sich Retaxationen entwickelt?

Aktuelle DAP Umfrage gibt Einblicke

Das E-Rezept ist seit einem knappen Jahr regulärer Begleiter von Arzt­praxen und Apotheken. Die digitale Rezept­aus­stel­lung und -einlösung sollte unter anderem auch dazu beitragen, das Auf­kommen von Retaxationen einzu­dämmen, doch war diese Hoffnung berechtigt? Nachfolgend stellen wir die Ergebnisse einer aktuellen DAP Umfrage zu diesem Thema vor.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 84 (PDF)
zum Beratungsleitfaden Migräne

NEUE PATIENTENINFORMATION

Nutzung der ePA

Die Kranken­kassen sind per Gesetz ver­pflichtet, ihre Versicherten vor­ab aus­führlich über die ePA zu informieren. Aber auch später ist ein Wider­spruch jeder­zeit möglich. Wer die ePA aktiv nutzen will, benötigt eine ePA-App seiner Kranken­kasse. Versicherte können aber auch eine Ver­treterin bzw. einen Ver­treter benennen, um für sie die ePA in der App zu verwalten. Von den Kranken­kassen einge­richtete Ombuds­stellen sollen die Ver­sicherten bei allen Fragen und Problemen unter­stützen. Sowohl in den Ombuds­stellen als auch in der ePA-App können Versicherte Wider­sprüche erheben, Zugriffe beschränken sowie Daten löschen oder verbergen.

momius – stock.adobe.com

Zur Patienteninformation
zur Statuserhebung Otezla

DAP ARBEITSHILFE

Das E-Rezept – Heilungsmöglichkeiten

Seit Anfang des Jahres müssen ver­schrei­bungs­pflichtige Arznei­mittel für GKV-Versicherte – bis auf ein paar Aus­nahmen – als E-Rezept verordnet werden. Dabei kommt es auch bei E-Rezepten zu fehler­haften Ver­ordnungen, die durch die Apotheke geheilt werden müssen. Die folgende Arbeits­hilfe zeigt auf, welche Heilungs­möglich­keiten die Apotheke hat.

Zur Arbeitshilfe
Zum DAP Report Medizinische Cannabisblüten

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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