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Arzneimittel-News

3. Dezember 2024

DAP Arzneimittel-News Hauptbeitrag

AKTUELLES

Levothyroxin: erhöhtes Risiko für Knochen­schwund beachten

Die Einnahme von L-Thyroxin, einem häufig ver­schrie­benen Schild­drüsen­hormon, wird mit einem erhöhten Risiko für Knochen­dichte­verlust und Osteo­porose in Ver­bindung gebracht. Vor allem ältere Patientinnen und Patienten können betroffen sein, auch wenn ihre Schild­drüsen­werte im Normal­bereich liegen. Eine neue Studie der Johns Hopkins Uni­versity unter­streicht die Bedeutung einer sorg­fältigen Nutzen-Risiko-Ab­wägung bei der Behand­lung mit Levothyroxin.

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Bildquelle: Natalia – stock.adobe.com

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AKTUELLES

Impf-Apotheken-Award 2025

Engagement für Schutzimpfungen würdigen

Haben Sie und Ihr Team in Ihrer Apotheke bereits groß­artige Arbeit im Bereich Schutz­impfungen geleistet? Oder haben Sie eine kreative Idee, wie Sie dieses wichtige Thema in den Fokus rücken können? Dann freuen wir uns, Ihre Geschichte zu hören! Unterstützt von Sanofi und Viatris, verleihen wir 2025 erst­mals den Impf-Apotheken-Award und möchten Ihr Engagement auszeichnen.

Bewerben Sie sich jetzt!

© DAP Networks GmbH


Zum Impf-Apotheken-Award 2025

AKTUELLES

Erstattung von Produkten zur Wund­versorgung bis 2. März 2025 gesichert

Gestern haben wir an dieser Stelle berichtet, dass sich die Vor­gaben für die Ver­ordnung und Erstat­tung von Produkten zur Wund­ver­sorgung für alle GKV-Ver­sicherten zum Stich­tag 2. Dezember 2024 geändert haben. Im Laufe des gestrigen Tages wurde jedoch bekannt, dass die Frist, inner­halb derer „Sonstige Produkte zur Wund­be­handlung“ ohne Nach­weis ihres speziellen Nutzens von der GKV erstattet werden, nochmal bis zum 2. März 2025 ver­längert wurde.

Verband­stoffe werden gemäß § 52 der Arznei­mittel-Richt­linie des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (AM-RL des G-BA) in drei Gruppen eingeteilt. Die genaue Ein­teilung ist Anlage Va der AM-RL zu ent­nehmen:

Gruppe 1: Verband­mittel, die aus­schließlich Wunden bedecken oder Flüssig­keiten auf­saugen (oder beides), wie z. B. Binden, Kom­pressen und Tupfer

Gruppe 2: Verband­mittel mit ergänzen­den Eigen­schaften, z. B. Schaum­verbände, Hydro­kolloid­verbände und Super­absorber

Gruppe 3: Sonstige Produkte zur Wund­behandlung, z. B. halb­feste oder flüssige Zube­reitungen in Form von Gelen, Cremes, Salben, Lösungen, Suspensionen etc.

Produkte der ersten beiden Gruppen sind zulasten der gesetzlichen Kranken­kassen verordnungs­fähig und werden dem­ent­sprechend erstattet.

Produkte der Gruppe 3, die die Wund­heilung aktiv durch pharma­kologische oder immuno­logische Eigen­schaften beein­flussen (z. B. Hydro­gele und anti­mikrobiell wirkende Produkte), werden nach Ablauf der Frist nur erstattet, wenn sie auf Antrag der Her­steller vom G-BA in die Anlage Va zur Arznei­mittel-Richt­linie aufge­nommen wurden.

Mit der erneuten Frist­ver­längerung wird den Herstel­lern mehr Zeit einge­räumt, den speziellen Nutzen ihrer Produkte zu belegen, sodass diese weiter­hin erstattungs­fähig bleiben. Da einige Hersteller pflicht­gemäß ihre Verband­stoffe bereits als nicht mehr erstattungs­fähig gemeldet haben, wird es in den kommenden Wochen zu einigen Fragen bezüglich der Erstat­tung kommen. DAP wird über das korrekte Vorgehen berichten.

Auf dem DeutschenApothekenPortal finden Sie eine Arbeits­hilfe zur Wund­ver­sorgung von GKV-Versicherten.

Zur Arbeitshilfe

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Agakalin® (Atomoxetin) ab sofort wieder verfügbar

Um Betroffene einer Auf­merk­sam­keits­defizit-/Hyper­aktivitäts­störung (ADHS) wieder mit Atomoxetin-Arznei­mitteln ver­sorgen zu können, steht Agakalin® von MEDICE nun wieder zur Verfügung.

Die Film­tabletten sind in ver­schiedenen Wirk­stärken erhält­lich:

  • Ab sofort sind die Wirkstärken 25 mg, 40 mg und 100 mg verfügbar.
  • Die Wirkstärke 60 mg ist ab Ende Januar 2025 verfügbar.

©  MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG


» Pflichttext (PDF)

Zur Arbeitshilfe Rezepturverordnung Ölige Dronabinol-Lösung

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Keine Unterschrift auf BtM-Rezept-Durchschlag – wie verhalten wir uns richtig?

Wir haben eine Frage zu einem BtM-Rezept: In diesem Fall ist auf dem Durch­schlag (Teil I zum Verbleib in der Apotheke) keine Unter­schrift zu erkennen. Bei Teil II ist sie jedoch vorhanden.

Muss diese ergänzt werden oder reicht es, wenn wir eine Kopie von Teil II beilegen?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Wie muss der vaginale Verhütungsring myCIRQ® aufbewahrt werden?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Weitere Informationen

» Fachinfo myCIRQ® (PDF)

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

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