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AKTUELLES
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Apothekenbefragung zu pharmazeutischen Dienstleistungen: Es geht voran!
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Es tut sich etwas: Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) haben zunehmend Einzug in die Apotheken gehalten. Viele Apotheken nutzen bereits die Möglichkeit, ihren Kundinnen und Kunden diese zusätzlichen Angebote zur Verfügung zu stellen.
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Im Rahmen einer Umfrage des DeutschenApothekenPortals im Oktober und November 2024 wurden 2.224 Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu ihren Erfahrungen mit pharmazeutischen Dienstleistungen befragt. Hier sind die ersten Ergebnisse.
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Bildquelle: Peter Atkins – stock.adobe.com
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Anzeige
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AMGEVITA® jetzt nur noch mit neuen PZNs lieferbar
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Seit dem 01.07.2024* ist AMGEVITA® in allen Darreichungsformen und Dosierungen mit doppelter Wirkstoffkonzentration verfügbar.1
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Wichtig für Sie: Bestellen Sie AMGEVITA® jetzt ausschließlich mit neuen PZNs.
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Amgen hat für Sie eine Übersicht mit allen neuen PZNs zusammengestellt, die Sie hier einfach herunterladen können:
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» PZN-Übersicht downloaden (PDF)
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© Amgen GmbH
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Biosimilars von Amgen: höchstmögliche Lieferfähigkeit
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Amgens Ziel ist es, jede Patientin und jeden Patienten zu jeder Zeit versorgen zu können.
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Als Biotechnologie-Vorreiter setzt sich Amgen mit seiner Expertise und über 40 Jahren Erfahrung für eine zuverlässige Versorgung ein2,3 – mit unterschiedlichen Produktionsstätten4 und Back-up-Quellen für Rohstoffe ist Amgen bei der Lieferfähigkeit gut aufgestellt.
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© Amgen GmbH
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Patientenprogramm AmgenCare
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Kennen Sie schon das Therapiebegleitprogramm AmgenCare?5 Patientinnen und Patienten profitieren dabei z. B. von einer persönlichen Gesundheitsberatung. Patientenprogramme können für mehr Therapietreue sorgen**,*** und das Leben mit einer chronisch-entzündlichen Erkrankung erleichtern.
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Referenzen:
* Lauer-Taxe, Stand 01.07.2024/15.11.2024
** Daten basierend auf anonymisierter Analyse von THEA-Teilnehmern Sanvartis (Stand 31.05.2023, TN = 2.574)
*** Daten basierend auf PSO+PSA-Analysen: IQVIATM LRx, datamonth 2021/05; Lines are analyzed since 07/2019 and ongoing. Gap: 90 days.
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1 Fachinformation AMGEVITA®
2 www.amgen.de/unternehmen/ » Hier aufrufen, letzter Zugriff: November 2024
3 www.amgen.de/expertise/biotechnologische-herstellung-von-arzneimitteln/ » Hier aufrufen, letzter Zugriff: November 2024
4 Amgen Data on file, Stand: September 2023
5 www.amgencare.de » Hier aufrufen, letzter Zugriff: November 2024
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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Frist verlängert – Änderung bei Verordnung und Abgabe von Mitteln zur Wundversorgung ab März
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Bisher waren alle Produkte, die als „Medizinprodukt (Verbandstoffe und Pflaster)“ klassifiziert waren, nach § 31 SGB V erstattungsfähig. Darunter fielen Produkte von einfachen Wundschnellverbänden, Binden und Kompressen über Salbengitter und Folien bis hin zu den modernen Verbänden und Hydrogelen.
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Der für den 2. Dezember 2024 angedachte Fristablauf wurde kurzfristig nochmals bis zum 2. März 2025 aufgeschoben. Im März werden sich dann vermutlich endgültig die Vorgaben für Verordnung und Erstattung von Produkten zur Wundversorgung für alle GKV-Versicherten ändern.
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Verbandstoffe werden dann gemäß § 52 der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (AM-RL des G-BA) in drei Gruppen eingeteilt. Die genaue Einteilung ist Anlage Va der AM-RL zu entnehmen:
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Gruppe 1: Verbandmittel, die ausschließlich Wunden bedecken oder Flüssigkeiten aufsaugen (oder beides), wie z. B. Binden, Kompressen und Tupfer
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Gruppe 2: Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften, z. B. Schaumverbände, Hydrokolloidverbände und Superabsorber
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Gruppe 3: Sonstige Produkte zur Wundbehandlung, z. B. halbfeste oder flüssige Zubereitungen in Form von Gelen, Cremes, Salben, Lösungen, Suspensionen etc.
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Kennen Sie sich schon aus?
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Wissen Sie, welche Produkte dieser Gruppen unter welchen Voraussetzungen verordnungs- bzw. erstattungsfähig sind?
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Eine neue DAP Arbeitshilfe hält die wichtigsten Informationen für Sie bereit.
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» DAP Arbeitshilfe „Abgabe von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung in der Apotheke seit dem 2. Dezember 2024“
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 100 DAPs gutgeschrieben.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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Biosimilars in der Apotheke
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Regelungsverfahren zur automatischen Substitution und Marktüberblick
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Biopharmazeutika stehen derzeit für die Hälfte des weltweiten Arzneimittelumsatzes der Top-100-Präparate. Neben patentgeschützten biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln tragen zunehmend Nachahmerpräparate, sogenannte Biosimilars, zum Wachstum im Markt der Biopharmazeutika bei. So lag deren Umsatz (Preisbasis: Apothekenverkaufspreis [AVP]) im Jahr 2023 im Markt der gesetzlichen Krankenkassen bei 3,1 Mrd. Euro. Obschon bis 2024 durch Biosimilars bereits insgesamt 7,7 Mrd. Euro für das GKV-System eingespart wurden, haben stetig wachsende Umsätze die Krankenkassen und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf den Plan gerufen, weitere Kosten im System zu senken.
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Bildquelle: Vitalii – stock.adobe.com
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Kathrin Pieloth und Frank Weißenfeldt von Insight Health geben einen Überblick.
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WISSEN
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Brauchen Sie noch Punkte?
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Jetzt noch schnell Fortbildungen mitnehmen!
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Das Jahr neigt sich dem Ende – und vielleicht fehlen Ihnen noch ein paar Punkte für Ihr nächstes Zertifikat? Nehmen Sie jetzt noch an unseren Fortbildungsangeboten teil und sichern Sie sich ohne viel Aufwand die letzten Punkte des Jahres.
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Derzeit können Sie noch an folgenden BAK-zertifizierten Fortbildungen teilnehmen:
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Keine Zeit für lange PDFs oder nach dem Feierabend einfach keine Lust mehr zu lesen? Kein Problem! Es sind derzeit auch zwei BAK-zertifizierte WebiNights verfügbar:
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In diesen Wissensvideos wird Ihnen in weniger als einer Stunde wichtiges Fachwissen zu den Themengebieten vermittelt. Im Anschluss folgt eine Lernerfolgskontrolle. Bei Bestehen erhalten Sie pro Video einen Fortbildungspunkt.
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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