Neuerungen bei der Abgabe von Produkten zur Wundversorgung
Ab dem kommenden Montag (02.12.24) sollten sowohl Arztpraxen als auch Apotheken bei der Verordnung bzw. Abgabe von Produkten zur Wundversorgung aufmerksam sein. Dann endet nämlich die derzeit noch laufende Übergangsfrist für die Klassifizierung dieser Produkte.
Seit Jahresbeginn beginnt für gesetzlich Versicherte der Roll-out der elektronischen Patientenakte (ePA). Aktuell wird die ePA 4 bis 6 Wochen lang in drei Modellregionen ausgerollt. Ab Anfang März 2025 ist sie dann für alle Versicherten deutschlandweit nutzbar. Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig – ist keine ePA gewünscht, kann jederzeit gegenüber der Krankenkasse widersprochen werden. Unser FAQ-Folder gibt darüber Aufschluss, wie die ePA genutzt werden kann, wer Zugriff hat und wie die Akte befüllt wird.
Wie verhalten wir uns bei Entlassrezepten mit abweichenden Nummern?
Wir haben aus einem Krankenhaus ein Entlassrezept erhalten. Leider stimmen die BSNR und die Nummer in der Codierzeile nicht überein. Die BSNR fängt mit den Ziffern 77 an, die Codierzeile fängt mit den Ziffern 75 an.
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