EMA revidiert Aussage: nun doch positives Votum für Lecanemab
Am 14. November 2024 empfahl der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) nach erneuter Prüfung die Zulassung von Leqembi® (Lecanemab) zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit im Frühstadium bei einer eingeschränkten Patientenpopulation. Dies ist eine entscheidende Wende, nachdem das Gremium noch im Juli aufgrund eines ungünstigen Nutzen-Risiko-Profils ein negatives Urteil gefällt hatte. Die Empfehlung ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft und geht auf wichtige Sicherheitsbedenken ein.
Haben Sie und Ihr Team in Ihrer Apotheke bereits großartige Arbeit im Bereich Schutzimpfungen geleistet? Oder haben Sie eine kreative Idee, wie Sie dieses wichtige Thema in den Fokus rücken können? Dann freuen wir uns, Ihre Geschichte zu hören! Unterstützt von Sanofi und Viatris, verleihen wir 2025 erstmals den Impf-Apotheken-Award und möchten Ihr Engagement auszeichnen.
Menge verordnet, keine Packung im Handel – was nun?
Wir haben ein Papierrezept zulasten der BARMER erhalten. Verordnet ist „Clarithromycin 500 mg 30 Stück“. Nach unserer Einschätzung ist das eine unklare Verordnung, da es keine Abpackung mit 30 Stück gibt und die größte Messzahl laut Packungsgrößenverordnung überschritten ist.
Gibt es eventuell auch für diesen Fall derzeit Ausnahmen, sodass wir hier aus 10 Stück und 20 Stück stückeln könnten, oder muss der Arzt eine Verordnung über 1 x 20 und 1 x 10 Stück ausstellen?
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