Vor über 100 Jahren gelang es den Medizinern Frederick Banting und Charles Best erstmals, Insulin aus der Bauchspeicheldrüse von Hunden zu isolieren. Sie legten damit den Grundstein für die erste wirksame Behandlung des Diabetes mellitus. Seitdem gab es zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen. Auch jetzt stehen wieder viele Änderungen in der Insulintherapie an: Bis 2026 werden die Humaninsuline teilweise vom Markt genommen, im September wurde das erste Wocheninsulin auf dem deutschen Markt eingeführt und ein weiteres Wocheninsulin sowie Smartinsuline sind in der Entwicklung.
Kennen Sie sich aus? Sind Sie noch fit in der Beratung zu diesen Innovationen bzw. bezüglich der Umstellungen aufgrund der Marktrücknahmen? Unsere Frage lautet heute:
Haben Sie Bedarf an Teamschulungen oder Fortbildungen zum Thema Insulintherapie und Diabetes?
Efluelda® Tetra: Influenza-Impfschutz für alle ab 60 Jahren
Bei wem fehlt noch eine Influenza-Impfung?
Entwickelt für Menschen ab 60 Jahren, bietet der einzige zugelassene 4-fach-hochdosierte Influenza-Impfstoff1 Efluelda® Tetra einen 24 % wirksameren Influenza-Impfschutz (rVE) vs. konventionellem, standarddosiertem Influenza-Impfstoff (TIV-SD).a, 2, 3
Seit dem 01.11.2024 ist Dabigatranetexilat STADA® Hartkapseln erhältlich. Der Wirkstoff Dabigatran wird zur Behandlung thromboembolischer Ereignisse sowie zur Prävention von Schlaganfall und Embolie eingesetzt. Das Generikum ist in verschiedenen Dosierungen und Packungsgrößen verfügbar. Dabigatranetexilat STADA® Hartkapseln ist in zahlreichen Open-House-Verträgen vertreten.
Die Rolle von Betablockern in der Langzeittherapie nach einem akuten Myokardinfarkt (AMI) wird derzeit kritisch hinterfragt. Während frühere Studien aus den 1980er Jahren den Nutzen von Betablockern untermauert hatten, hat sich das Behandlungsumfeld des Herzinfarkts seitdem erheblich verändert. Die REDUCE-AMI-Studie untersucht nun, ob Betablocker auch unter modernen Bedingungen die Gesamtmortalität und Reinfarktrate signifikant reduzieren können.
Ist bei einer Preisankerüberschreitung eine ärztliche Rücksprache nötig?
Wir haben eine Frage zur Dokumentation bei Preisankerüberschreitung und Pharmazeutischen Bedenken. Bei einem Rezept über ein bestimmtes Atorvastatin-Generikum müssen wir austauschen, da ansonsten die Compliance gefährdet wäre. Wir würden mit der Sonder-PZN und Faktor 9 dokumentieren. Allerdings wird dann bei der Rezeptkontrolle folgender Verbesserungsvorschlag angezeigt: „Bitte ärztliche Rücksprache bei Verletzung des Preisankers aufgrund sonstiger Bedenken als Rezeptänderung dokumentieren. Bitte überprüfen Sie die Angaben in Ihrem Warenwirtschaftssystem.“
Muss demnach eine ärztliche Rücksprache bei Preisankerüberschreitung nun dokumentiert werden, wenn es Rabattverträge gibt? Wir dachten, das sei nicht nötig.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: {UNSUBSCRIBE}