Rabattierte Allergielösung weicht deutlich von verordneter Gesamtmenge ab
Uns liegt eine Verordnung über eine Allergielösung N2 2 x 5 ml vor. Der Rabattartikel ist dann aber N2 1 x 5 ml.
Dürfen wir, um dem tatsächlichen Bedarf der Patientin gerecht zu werden und der Verordnung zu entsprechen, 2 x den Rabattartikel N2 mit 1 x 5 ml abgeben?
Rx-Arzneimittel und Hilfsmittel werden am häufigsten retaxiert
Wie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg berichtete, konnte er für Apotheken im Jahr 2023 knapp 1,5 Millionen Euro an Retaxationen in Einspruchsverfahren zurückholen – das entspricht ca. drei Viertel der gesamten Retaxationssumme. Das DAP wollte in diesem Zusammenhang von den Apotheken wissen, welche abgegebenen Präparategruppen am häufigsten retaxiert werden.
Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
SaliNAC® mit N-Acetylcystein und hypertoner Kochsalzlösung 3 % enthält keine sympathomimetischen Wirkstoffe, die einen Gewöhnungseffekt nach sich ziehen können.
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