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Apotheken-Insights
Exklusives für Ihre Apothekenpraxis

11. November 2024

pDL-Award 2024

Retaxationen: nicht nur Peanuts

Retaxationen begleiten Apotheken auch nach der Ein­führung des E-Rezeptes weiterhin. Die Hoffnung, dass es dadurch zu einem Rück­gang der Retaxationen kommen würde, hat sich offen­sicht­lich nicht erfüllt.

Um diese Vermutung zu prüfen, erfragten wir in der Umfrage „Retaxationen 2024 – welche Änderungen bringt das E-Rezept?“ ein aktuelles Feed­back der Apotheken. Im Zeitraum vom 01.10. bis 15.10.2024 teilten 1.957 Apotheken­mitarbeiterinnen und -mitarbeiter ihre Erfahrungen mit uns – mit interes­santen Ergebnissen.

Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: andersphoto – stock.adobe.com

Rezeptprüfung leicht gemacht!

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Gut vorbereitet durch den Herbst mit Spikevax® JN.1

Der an die Variante JN.1 ange­passte COVID-19-Impf­stoff steht als einziger mRNA-Impf­stoff in der 50-μg-Fertig­spritze bereit. Der Impfstoff ist in der Arzt- und Apotheken­software hinter­legt und kann als praktische 1er-Packung mit der PZN 19392072 auf Privat­rezept verordnet und bestellt werden.

Eine tägliche Bestellung ist über Ihren Groß­händler möglich.

Quick Facts zu Spikevax® JN.1:

  • In der Fertig­­spritze verfüg­bar1
  • Angepasst an die SARS-CoV-2-Variante JN.11
  • 24 h Verwend­bar­keit bei 8 °C bis 25 °C1,#
  • Höchst­­dosierter mRNA-Impf­­stoff1,2

Wichtige Information zu Apothekenzuschlägen bei COVID-19-Impfstoffen im Vergleich

Für vom Bund beschaffte COVID-19-Impf­stoffe gelten spezielle Zuschlags­regelungen gemäß Sozial­gesetz­buch V (§ 421 SGB V). Anders verhält es sich mit Impf­stoffen, die nicht vom Bund stammen. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen der Arznei­mittel­preis­ver­ordnung (§ 3 AMPreisV).3,4,*

Wie sich diese Unter­schiede konkret auf Ihre Ab­rechnung aus­wirken, erfahren Sie hier:

Mehr erfahren

Bitte konsultieren Sie vor der Verab­reichung die Spikevax® JN.1 Fach­information.

# Nach Entnahme aus der Kühlung
* Stand 24. September 2024

Referenzen:
1 Fachinformation Spikevax® JN.1 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24].
   Verfügbar unter: https://assets.modernatx.com/spikevax-jn.1-smpc-de.pdf
2 Robert Koch-Institut (RKI). Epidemio­logisches Bulletin 02/2024 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24].
   Verfügbar unter:https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/02_24.pdf
3 Sozialgesetzbuch V, § 421 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24].
   Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__421.html
4 Arzneimittelpreisverordnung, § 3 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24].
   Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ampreisv/__3.html

DE-COV-2400047

Zur Apotheken-Kooperationsstudie
Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Botendienst

Der Boten­dienst der Apotheken vor Ort ist auf Kunden­wunsch laut Apotheken­betriebs­ordnung schon länger grund­sätzlich zulässig. Eine aus­reichende Beratung – gegebenen­falls bei der Aus­lieferung des Arznei­mittels – muss jedoch sicher­ge­stellt werden. Mit Inkraft­treten des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken kann bei der Abgabe von ver­schreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln per Boten­dienst je Liefer­ort und -tag ein Zu­schlag von 2,50 Euro zzgl. MwSt. abge­rechnet werden. Wurde der Liefer­service früher vor allem alten und immo­bilen Patientinnen und Patienten ange­boten, erwarten heute fast alle Kundinnen und Kunden, ein nicht sofort vorrätiges Arznei­mittel ge­schickt zu bekommen. Doch dies ist auch eine Chance der Vor-Ort Apotheken, da diese im Gegen­satz zur Versand­apotheke meist schon am selben Tag liefern können und nicht erst am Folge­tag.

Mittlerweile kann der Boten­dienst auch auf externe Unter­nehmen über­tragen werden, wie z. B. dem branchen­internen, von einem Apotheker gegründeten Unter­nehmen E-Boten.DE GmbH oder neuer­dings über Lieferando, das eine Zu­stellung inner­halb von 45 Minuten in mehr­eren großen Städten anbietet. Das ist definitiv schneller als jede Versand­apotheke aus dem EU-Ausland.

Uns interessiert dazu folgende Frage:

Können Sie sich vor­stellen, Ihren Boten­dienst extern organisieren und durch­führen zu lassen?

Ja, das mache ich auch bereits.
Ja, das könnte ich mir vorstellen.
Nein, unser Boten­dienst sollte der Kund­schaft und uns persönlich bekannt sein.
Nein, wir bieten keinen Boten­dienst an.

Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 100 DAPs gut­ge­schrieben.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punkte­system ange­meldet haben, können Sie sich hier registrieren:

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Kundinnen und Kunden zur COVID-19-Schutz­impfung beraten!

SARS-CoV-2-Infektionen und damit verbun­dene Hospi­ta­li­­sierungen gehören inzwischen zum medizinischen Alltag. In der vergangenen Saison 2023/24 mussten etwa 70.500 Patien­tinnen und Patienten auf­­grund schwerer akuter respira­torischer Infektionen mit gleich­­zeitiger COVID-19-Diagnose hospi­­tali­­siert werden. Die Anzahl von Hospi­­tali­sierungen auf­­grund von Influenza war mit ca. 63.000 Fällen ver­gleich­bar.1 Aller­dings war die Sterbe­rate laut einer amerika­­nischen Analyse bei hospita­­­li­sierten COVID-19-Patien­tinnen und ‑Patien­ten um 35 % höher als bei Influenza.2

© BioNTech Europe GmbH


Informieren Sie Ihre Kund­schaft: Die Risiken einer COVID-19-Infektion werden häufig unter­schätzt. Viele wissen nicht, dass sie zu einer Risiko­gruppe gehören und ihnen eine jährliche COVID-19-Impfung empfohlen wird.

Die Empfehlung der STIKO ist eindeutig: Allen Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit relevanten Grund­erkrankungen ab 6 Monaten (u. a. Koronare Herz­krank­heit, COPD, Diabetes mellitus und Adipositas) wird eine jährliche COVID-19-Impfung im Herbst mit einem Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoff empfohlen.3 Diese Empfehlung gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege­einrichtungen, medizin­isches und pflegendes Personal mit direktem Patienten­kontakt sowie Familien­an­ge­hörige und enge Kontakt­personen ab 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immun­antwort zu erwarten ist.3

Eine Koadministration der Influenza- und der COVID-19-Schutz­impfung kann bei Vor­liegen einer ent­sprechenden Indikation sinn­voll sein.3,4

Erfahren Sie hier mehr über die JN.1 und KP.2 Varianten-adaptierten COMIRNATY® Impfstoffe:

Hier mehr erfahren

» Pflichttext (PDF)
» Fachinformationen
» Quellen (PDF)

Zum neuen DAP Dialog

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Update für die Apotheke: Abnehmen auf Rezept

Erfahren Sie am 2. Dezember ab 19 Uhr mehr über die inno­vative Wirk­stoff­klasse der GIP/GLP-1-Rezeptor-Agonisten und darüber, wie Sie Menschen mit Adipositas und Typ-2-Diabetes effektiv beraten können – z. B. zur Anwen­dung von neuen Therapie­optionen wie Mounjaro® (Tirzepatid)1, *, a oder zu weiteren Services für den Apotheken­alltag.

Abgerundet wird die Veranstaltung durch medizinische Einblicke in die Wirk­stoff­klasse und durch die Ein­ordnung der starken Wirk­sam­keit von Mounjaro® in zwei Indikationen.

© Lilly Deutschland GmbH


Agenda

  1. Patho­physiologie Adipositas
  2. Überblick über eine innovative Substanz­klasse
  3. Wissens­wertes zu Mounjaro® für den Apotheken­alltag
  4. Mounjaro® ist mehr als nur „die Abnehm­spritze“ – 1 Medikament für 2 Indikationen
  5. Fragen und Antworten

Melden Sie sich jetzt an und seien Sie am 2. Dezember dabei!

Zur Anmeldung

* Mounjaro® (Tirzepatid) ist ange­zeigt zur Behandlung von Erwachsenen mit unzu­reichend einge­stelltem Typ-2-Diabetes als Ergänzung zu Diät und Bewegung als Mono­therapie, wenn die Ein­nahme von Metformin wegen Unverträg­lich­keiten oder Kontra­indikationen nicht ange­zeigt ist, zusätzlich zu anderen Arznei­mitteln zur Behandlung von Diabetes mellitus; sowie als Ergänzung zu einer kalorien­reduzierten Diät und erhöhter körper­licher Aktivität zum Gewichts­manage­ment, ein­schließlich Gewichts­abnahme und Gewichts­erhaltung, bei Erwachsenen mit einem Aus­gangs-BMI von ≥ 30 kg/m2 (Adipositas) oder ≥ 27 kg/m2 bis < 30 kg/m2 (Übergewicht) bei Vor­liegen mindes­tens einer gewichts­bedingten Begleit­erkrankung (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, obstruktive Schlaf­apnoe, Herz-Kreis­lauf-Erkrankung, Prä­diabetes oder Typ-2-Diabetes mellitus).1

a WHO-ATC-Code: A10BX16

1 Fachinformation Mounjaro®, aktueller Stand

PP-TR-DE-2204

Zum DAP Übersichtsposter Inhalationssysteme
pDL-Award 2024

pDL-Award 2024

Preis­ver­leihung auf der expo­pharm in München

Sechs Apotheken aus 104 Bewerbungen wurden am 11. Oktober auf der expopharm in München prämiert. Die Preise in Form von einer Trophäe, einer Gewinner­urkunde, Eintritts­karten für die Apotheken­gala und einem Scheck über 500 Euro wurden in diesem Jahr am Messe­stand des Deutschen Apotheker Verlags und des DeutschenApothekenPortals übergeben.

Wer sind die Gewinnerapotheken?

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Bildquelle: bnenin – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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