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Retaxationen: nicht nur Peanuts
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Retaxationen begleiten Apotheken auch nach der Einführung des E-Rezeptes weiterhin. Die Hoffnung, dass es dadurch zu einem Rückgang der Retaxationen kommen würde, hat sich offensichtlich nicht erfüllt.
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Um diese Vermutung zu prüfen, erfragten wir in der Umfrage „Retaxationen 2024 – welche Änderungen bringt das E-Rezept?“ ein aktuelles Feedback der Apotheken. Im Zeitraum vom 01.10. bis 15.10.2024 teilten 1.957 Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ihre Erfahrungen mit uns – mit interessanten Ergebnissen.
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Bildquelle: andersphoto – stock.adobe.com
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Gut vorbereitet durch den Herbst mit Spikevax® JN.1
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Der an die Variante JN.1 angepasste COVID-19-Impfstoff steht als einziger mRNA-Impfstoff in der 50-μg-Fertigspritze bereit. Der Impfstoff ist in der Arzt- und Apothekensoftware hinterlegt und kann als praktische 1er-Packung mit der PZN 19392072 auf Privatrezept verordnet und bestellt werden.
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Eine tägliche Bestellung ist über Ihren Großhändler möglich.
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Quick Facts zu Spikevax® JN.1:
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- In der Fertigspritze verfügbar1
- Angepasst an die SARS-CoV-2-Variante JN.11
- 24 h Verwendbarkeit bei 8 °C bis 25 °C1,#
- Höchstdosierter mRNA-Impfstoff1,2
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Wichtige Information zu Apothekenzuschlägen bei COVID-19-Impfstoffen im Vergleich
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Für vom Bund beschaffte COVID-19-Impfstoffe gelten spezielle Zuschlagsregelungen gemäß Sozialgesetzbuch V (§ 421 SGB V). Anders verhält es sich mit Impfstoffen, die nicht vom Bund stammen. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung (§ 3 AMPreisV).3,4,*
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Wie sich diese Unterschiede konkret auf Ihre Abrechnung auswirken, erfahren Sie hier:
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Bitte konsultieren Sie vor der Verabreichung die Spikevax® JN.1 Fachinformation.
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# Nach Entnahme aus der Kühlung
* Stand 24. September 2024
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Referenzen:
1 Fachinformation Spikevax® JN.1 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24]. Verfügbar unter: https://assets.modernatx.com/spikevax-jn.1-smpc-de.pdf
2 Robert Koch-Institut (RKI). Epidemiologisches Bulletin 02/2024 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24]. Verfügbar unter:https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/02_24.pdf
3 Sozialgesetzbuch V, § 421 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__421.html
4 Arzneimittelpreisverordnung, § 3 [Internet]. 2024 [zitiert 14.10.24]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ampreisv/__3.html
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DE-COV-2400047
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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Botendienst
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Der Botendienst der Apotheken vor Ort ist auf Kundenwunsch laut Apothekenbetriebsordnung schon länger grundsätzlich zulässig. Eine ausreichende Beratung – gegebenenfalls bei der Auslieferung des Arzneimittels – muss jedoch sichergestellt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken kann bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln per Botendienst je Lieferort und -tag ein Zuschlag von 2,50 Euro zzgl. MwSt. abgerechnet werden. Wurde der Lieferservice früher vor allem alten und immobilen Patientinnen und Patienten angeboten, erwarten heute fast alle Kundinnen und Kunden, ein nicht sofort vorrätiges Arzneimittel geschickt zu bekommen. Doch dies ist auch eine Chance der Vor-Ort Apotheken, da diese im Gegensatz zur Versandapotheke meist schon am selben Tag liefern können und nicht erst am Folgetag.
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Mittlerweile kann der Botendienst auch auf externe Unternehmen übertragen werden, wie z. B. dem brancheninternen, von einem Apotheker gegründeten Unternehmen E-Boten.DE GmbH oder neuerdings über Lieferando, das eine Zustellung innerhalb von 45 Minuten in mehreren großen Städten anbietet. Das ist definitiv schneller als jede Versandapotheke aus dem EU-Ausland.
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Uns interessiert dazu folgende Frage:
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Können Sie sich vorstellen, Ihren Botendienst extern organisieren und durchführen zu lassen?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 100 DAPs gutgeschrieben.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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Kundinnen und Kunden zur COVID-19-Schutzimpfung beraten!
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SARS-CoV-2-Infektionen und damit verbundene Hospitalisierungen gehören inzwischen zum medizinischen Alltag. In der vergangenen Saison 2023/24 mussten etwa 70.500 Patientinnen und Patienten aufgrund schwerer akuter respiratorischer Infektionen mit gleichzeitiger COVID-19-Diagnose hospitalisiert werden. Die Anzahl von Hospitalisierungen aufgrund von Influenza war mit ca. 63.000 Fällen vergleichbar.1 Allerdings war die Sterberate laut einer amerikanischen Analyse bei hospitalisierten COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten um 35 % höher als bei Influenza.2
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© BioNTech Europe GmbH
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Informieren Sie Ihre Kundschaft: Die Risiken einer COVID-19-Infektion werden häufig unterschätzt. Viele wissen nicht, dass sie zu einer Risikogruppe gehören und ihnen eine jährliche COVID-19-Impfung empfohlen wird.
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Die Empfehlung der STIKO ist eindeutig: Allen Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit relevanten Grunderkrankungen ab 6 Monaten (u. a. Koronare Herzkrankheit, COPD, Diabetes mellitus und Adipositas) wird eine jährliche COVID-19-Impfung im Herbst mit einem Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoff empfohlen.3 Diese Empfehlung gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Patientenkontakt sowie Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.3
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Eine Koadministration der Influenza- und der COVID-19-Schutzimpfung kann bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation sinnvoll sein.3,4
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Erfahren Sie hier mehr über die JN.1 und KP.2 Varianten-adaptierten COMIRNATY® Impfstoffe:
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» Pflichttext (PDF) » Fachinformationen » Quellen (PDF) |
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Update für die Apotheke: Abnehmen auf Rezept
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Erfahren Sie am 2. Dezember ab 19 Uhr mehr über die innovative Wirkstoffklasse der GIP/GLP-1-Rezeptor-Agonisten und darüber, wie Sie Menschen mit Adipositas und Typ-2-Diabetes effektiv beraten können – z. B. zur Anwendung von neuen Therapieoptionen wie Mounjaro® (Tirzepatid)1, *, a oder zu weiteren Services für den Apothekenalltag.
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Abgerundet wird die Veranstaltung durch medizinische Einblicke in die Wirkstoffklasse und durch die Einordnung der starken Wirksamkeit von Mounjaro® in zwei Indikationen.
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© Lilly Deutschland GmbH
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Agenda
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- Pathophysiologie Adipositas
- Überblick über eine innovative Substanzklasse
- Wissenswertes zu Mounjaro® für den Apothekenalltag
- Mounjaro® ist mehr als nur „die Abnehmspritze“ – 1 Medikament für 2 Indikationen
- Fragen und Antworten
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Melden Sie sich jetzt an und seien Sie am 2. Dezember dabei!
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* Mounjaro® (Tirzepatid) ist angezeigt zur Behandlung von Erwachsenen mit unzureichend eingestelltem Typ-2-Diabetes als Ergänzung zu Diät und Bewegung als Monotherapie, wenn die Einnahme von Metformin wegen Unverträglichkeiten oder Kontraindikationen nicht angezeigt ist, zusätzlich zu anderen Arzneimitteln zur Behandlung von Diabetes mellitus; sowie als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Diät und erhöhter körperlicher Aktivität zum Gewichtsmanagement, einschließlich Gewichtsabnahme und Gewichtserhaltung, bei Erwachsenen mit einem Ausgangs-BMI von ≥ 30 kg/m2 (Adipositas) oder ≥ 27 kg/m2 bis < 30 kg/m2 (Übergewicht) bei Vorliegen mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung (z. B. Hypertonie, Dyslipidämie, obstruktive Schlafapnoe, Herz-Kreislauf-Erkrankung, Prädiabetes oder Typ-2-Diabetes mellitus).1
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a WHO-ATC-Code: A10BX16
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1 Fachinformation Mounjaro®, aktueller Stand
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PP-TR-DE-2204
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pDL-Award 2024
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Preisverleihung auf der expopharm in München
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Sechs Apotheken aus 104 Bewerbungen wurden am 11. Oktober auf der expopharm in München prämiert. Die Preise in Form von einer Trophäe, einer Gewinnerurkunde, Eintrittskarten für die Apothekengala und einem Scheck über 500 Euro wurden in diesem Jahr am Messestand des Deutschen Apotheker Verlags und des DeutschenApothekenPortals übergeben.
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Wer sind die Gewinnerapotheken?
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Bildquelle: bnenin – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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