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Arzneimittel-News

29. Oktober 2024

DAP Arzneimittel-News Hauptbeitrag

AKTUELLES

Einfach modifizierte Amino­säure weckt große Hoffnung für die Parkinson-Therapie

Eine spektakuläre Entdeckung könnte dazu führen, dass der Verlauf von Parkinson zukünftig schon im Früh­stadium gestoppt werden kann. Eine internationale Forschungs­gruppe unter der Leitung der LMU München und der Uni­versität Marburg konnte in zwei Patientenfällen zeigen, dass eine modi­fi­zierte Amino­säure, Acetyl-DL-Leucin (ADLL), das Fort­schreiten der Krank­heit verhindern und erste Schäden sogar rück­gängig machen könnte. Die Ergebnisse sind viel­ver­sprechend, doch klinische Studien sind erforder­lich, um die Erkennt­nisse zu bestätigen.

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Bildquelle: quickshooting – stock.adobe.com

zum Wissens-Check „Hysan“

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Der richtige Zeitpunkt für Efluelda® Tetra

Jetzt ist der beste Zeitpunkt für die Influenza-Impfung.1 Für alle ab 60 Jahren bietet der einzige zugelassene 4-fach-hochdosierte Influenza-Impfstoff2 Efluelda® Tetra einen 24 % wirksameren Influenza-Impfschutz (rVE) vs. konventionellem, standarddosiertem Influenza-Impfstoff (TIV-SD).a,3,4

© Sanofi-Aventis Deutschland GmbH


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rVE: relative Vakzine-Effektivität

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Zertifizierte Live-Online-Fort­bildungen zum 17. Euro­päischen Anti­biotika­tag

European Antibiotic Awareness Week 2024: Bewusstsein schaffen – Resistenzen entschärfen – Alternativen evaluieren

Anlässlich des 17. Europäischen Antibiotika­tags referieren auch in diesem Jahr wieder renom­mierte Expertinnen und Experten aus unter­schiedlichen Fach­bereichen unter der Schirm­herr­schaft von Prof. Dr. Andreas Michalsen, Berlin, und Prof. Dr. Robert Fürst, München, zu spannenden Themen: In den Vorträgen werden aktuelle Erkennt­nisse zur Resistenz­situation und zu möglichen alter­nativen Therapie­optionen bei Atem- und Harnwegs­infektionen vorge­stellt.

Die Vorträge finden als zertifizierte Live-Online-Fort­bildungen an drei auf­einander­folgenden Abenden (18. bis 20. November 2024) statt. Seien Sie dabei und melden Sie sich jetzt kostenlos an!

Zur Anmeldung und zum Programm

Bildquelle: T. Weidner

AKTUELLES

Teilmengen­abgabe und Dringlich­keits­liste

Neue Dokumentation beim E-Rezept

Bisher wird die Abgabe eines Arznei­mittels nach der Dringlich­keits­liste Kinder­arznei­mittel vom Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (§ 129 Abs. 2b SGB V) bei E-Rezepten mittels Schlüssel 12 (Frei­text) und dem Kürzel DL (für Dringlich­keits­liste) ange­geben.

Der Deutsche Apotheker­verband e.V. (DAV) hat nun in Zusammen­arbeit mit dem GKV-Spitzen­verband (GKV-SV) neue Abrechnungs­grundlagen und damit einher­gehend neue Doku­mentations­regeln für das E-Rezept vereinbart. Für die Dringlich­keits­liste wird ein Schlüssel 14 zur Kenn­zeichnung der Rezept­änderung generiert, der die bisherige Doku­mentation über Schlüssel 12 ersetzen wird. Eine zusätzliche Doku­mentation ist bei Ver­wendung dieses Schlüssels nicht vorge­sehen, jedoch ist eine Signatur mittels HBA (Heil­berufs­ausweis) not­wendig. Die Software­systeme werden dies frühestens zum 01.11.2024 um­setzen, haben aber eine Frist bis zum 15.04.2025.

Außerdem gibt es Änderungen bei der Doku­mentation einer Teil­mengen­abgabe:

Die Doku­mentation mittels Schlüssel 12 (Freitext) mit dem Kürzel TMA und die teils händisch not­wendige Chargen­dokumentation werden durch ein neues Zusatz­attribut (Zusatz­attribut Gruppe 16) ersetzt, in dem nur noch die PZN der Packung ange­geben werden muss, aus der die Teil­menge ent­nommen wird. Abgerechnet wird allerdings die PZN der verordneten Packungs­größe des abge­gebenen Produktes.

Beispiel:

PZN sind erfundene Beispiele

Ein neuer Rezept­änderungs­schlüssel 13 soll in Zukunft für die ab­weichende Ab­gabe aufgrund von Liefer­eng­pässen in Bezug auf die Packungs­größe, die Packungs­anzahl oder bzgl. der Wirk­stärke zum Ein­satz kommen. Auch hier ist keine zusätzliche Doku­mentation vor­ge­sehen, jedoch analog zu Schlüssel 14, eine quali­fizierte elektro­nische Signatur mittels HBA.

Ustekinumab (Biosimilar)

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

N1 definiert, aber nicht im Handel – wie gehen wir bei einem Entlassrezept vor?

Uns liegt ein Entlass­rezept über Methyldopa 250 60 St. N2 zulasten der AOK Rhein­land/Hamburg vor.

In allen Gesetzes­texten wird immer auf die Packungs­größen­ver­ordnung verwiesen – wir dürften nur eine N1-Packung abgeben. Jedoch gibt es von diesem Arznei­mittel keine kleinere Packung.

Können wir die N2-Packung nun abgeben?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Welche weitere Eigenschaft von Quimbo® ist besonders für ältere Patientinnen und Patienten mit Polymedikation von Vorteil?

Der Hustenstiller Quimbo® ist dank seiner peripheren Wirkweise besonders gut verträglich. Der enthaltene Wirkstoff zeigt keine der typischen Nebenwirkungen von zentralwirksamen Antitussiva wie Atemdepression oder Suchtpotenzial.

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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zum Quimbo®-Erklärvideo

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

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