Einfach modifizierte Aminosäure weckt große Hoffnung für die Parkinson-Therapie
Eine spektakuläre Entdeckung könnte dazu führen, dass der Verlauf von Parkinson zukünftig schon im Frühstadium gestoppt werden kann. Eine internationale Forschungsgruppe unter der Leitung der LMU München und der Universität Marburg konnte in zwei Patientenfällen zeigen, dass eine modifizierte Aminosäure, Acetyl-DL-Leucin (ADLL), das Fortschreiten der Krankheit verhindern und erste Schäden sogar rückgängig machen könnte. Die Ergebnisse sind vielversprechend, doch klinische Studien sind erforderlich, um die Erkenntnisse zu bestätigen.
Jetzt ist der beste Zeitpunkt für die Influenza-Impfung.1 Für alle ab 60 Jahren bietet der einzige zugelassene 4-fach-hochdosierte Influenza-Impfstoff2 Efluelda® Tetra einen 24 % wirksameren Influenza-Impfschutz (rVE) vs. konventionellem, standarddosiertem Influenza-Impfstoff (TIV-SD).a,3,4
Anlässlich des 17. Europäischen Antibiotikatags referieren auch in diesem Jahr wieder renommierte Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Andreas Michalsen, Berlin, und Prof. Dr. Robert Fürst, München, zu spannenden Themen: In den Vorträgen werden aktuelle Erkenntnisse zur Resistenzsituation und zu möglichen alternativen Therapieoptionen bei Atem- und Harnwegsinfektionen vorgestellt.
Die Vorträge finden als zertifizierte Live-Online-Fortbildungen an drei aufeinanderfolgenden Abenden (18. bis 20. November 2024) statt. Seien Sie dabei und melden Sie sich jetzt kostenlos an!
Bisher wird die Abgabe eines Arzneimittels nach der Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (§ 129 Abs. 2b SGB V) bei E-Rezepten mittels Schlüssel 12 (Freitext) und dem Kürzel DL (für Dringlichkeitsliste) angegeben.
Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) hat nun in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) neue Abrechnungsgrundlagen und damit einhergehend neue Dokumentationsregeln für das E-Rezept vereinbart. Für die Dringlichkeitsliste wird ein Schlüssel 14 zur Kennzeichnung der Rezeptänderung generiert, der die bisherige Dokumentation über Schlüssel 12 ersetzen wird. Eine zusätzliche Dokumentation ist bei Verwendung dieses Schlüssels nicht vorgesehen, jedoch ist eine Signatur mittels HBA (Heilberufsausweis) notwendig. Die Softwaresysteme werden dies frühestens zum 01.11.2024 umsetzen, haben aber eine Frist bis zum 15.04.2025.
Außerdem gibt es Änderungen bei der Dokumentation einer Teilmengenabgabe:
Die Dokumentation mittels Schlüssel 12 (Freitext) mit dem Kürzel TMA und die teils händisch notwendige Chargendokumentation werden durch ein neues Zusatzattribut (Zusatzattribut Gruppe 16) ersetzt, in dem nur noch die PZN der Packung angegeben werden muss, aus der die Teilmenge entnommen wird. Abgerechnet wird allerdings die PZN der verordneten Packungsgröße des abgegebenen Produktes.
Beispiel:
PZN sind erfundene Beispiele
Ein neuer Rezeptänderungsschlüssel 13 soll in Zukunft für die abweichende Abgabe aufgrund von Lieferengpässen in Bezug auf die Packungsgröße, die Packungsanzahl oder bzgl. der Wirkstärke zum Einsatz kommen. Auch hier ist keine zusätzliche Dokumentation vorgesehen, jedoch analog zu Schlüssel 14, eine qualifizierte elektronische Signatur mittels HBA.
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
N1 definiert, aber nicht im Handel – wie gehen wir bei einem Entlassrezept vor?
Uns liegt ein Entlassrezept über Methyldopa 250 60 St. N2 zulasten der AOK Rheinland/Hamburg vor.
In allen Gesetzestexten wird immer auf die Packungsgrößenverordnung verwiesen – wir dürften nur eine N1-Packung abgeben. Jedoch gibt es von diesem Arzneimittel keine kleinere Packung.
Welche weitere Eigenschaft von Quimbo® ist besonders für ältere Patientinnen und Patienten mit Polymedikation von Vorteil?
Der Hustenstiller Quimbo® ist dank seiner peripheren Wirkweise besonders gut verträglich. Der enthaltene Wirkstoff zeigt keine der typischen Nebenwirkungen von zentralwirksamen Antitussiva wie Atemdepression oder Suchtpotenzial.
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