Durch den Wegfall der Hilfstaxe und die Änderungen des Gesetzes bezüglich der Abgabe von Cannabis sind wir in der Apotheke unsicher, was nun für die Preisbildung gilt.
Müssen wir nun andere Preise für die Berechnung heranziehen? Welchen Aufschlag dürfen wir bei Cannabisblüten berechnen und welchen bei Dronabinol?
Was sollten Sie bei online ausgestellten Privatrezepten beachten?
Nach einer telemedizinischen Konsultation haben Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, Arzneimittel zu verschreiben – entweder per E‑Rezept oder auf einem Privatrezept.
Vor allem letztere, insbesondere für Medizinalcannabis, erscheinen immer häufiger in Apotheken.
Die Apothekerkammer Berlin hat nun wichtige Hinweise veröffentlicht, wie Apotheken mit diesen Privatrezepten umgehen sollten.
Was bedeutet die Legalisierung von Cannabis für die Apotheken?
Ein Bericht aus der Praxis
Seit dem 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft. Dronabinol und Medizinalcannabis fallen somit nicht mehr unter die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes.
Verschreibungen müssen nun auf Muster-16- bzw. E-Rezepten erfolgen. Während sich für Apotheken der bürokratische Aufwand verringert haben dürfte, fällt auch der BtM-Zuschlag weg.
Ist das neue Gesetz also eine Erleichterung oder doch der gleiche Aufwand für weniger Geld? DAP hat mit Dr. Stephanie Spahn, Inhaberin der Fähren-Apotheke, gesprochen, um zu erfahren, was sich in der Praxis bisher konkret verändert hat.
Dr. Stephanie Spahn zusammen mit ihrem Bruder Michael Thiebes, Fähren-Apotheke OHG in Niederkassel
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