Jährlich erleben in Deutschland mehr als 70.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand.1 Wie die Techniker Krankenkasse berichtet hat, ist bei einem Großteil der Menschen in Deutschland der letzte Erste-Hilfe-Kurs aber schon lange her. 96 % der Befragten haben schon mal einen Kurs absolviert, jedoch liegt dieser bei jedem Vierten schon mehr als 20 Jahre zurück.1 Je länger ein solcher Kurs zurückliegt, desto unsicherer sind die Menschen im Umgang mit medizinischen Notfällen, die Erste Hilfe erfordern. Apotheken müssen über genügend Ersthelfer verfügen, die dazu verpflichtet sind, ihr Wissen alle zwei Jahre aufzufrischen, denn auch in der Apotheke kann es vorkommen, dass man Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen muss.
Unsere Frage lautet heute:
Wie sicher fühlen Sie sich dabei, im Notfall Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen?
Mitte August hat das Bundeskabinett das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gestartet. Im Herbst wird das Gesetz im Bundestag und Bundesrat beraten, sodass mit einem Inkrafttreten für Anfang 2024 gerechnet wird. Was sieht das Gesetz vor?
Ist eine Gabe niedrig dosierter ASS problemlos möglich?
Apothekenmitarbeiter kennen das: Das Kassensystem blinkt und weist auf diverse Wechselwirkungen hin. Um Patienten nicht unnötig zu verunsichern, sollte es klare Angaben geben, wann Wechselwirkungen wirklich klinisch relevant sind und Handlungsbedarf erfordern. Zumindest bei Methotrexat (MTX) in Kombination mit niedrig dosierter ASS sollten Apotheker künftig weniger Zweifel im Alltag begleiten.
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Welche Zuzahlung wird bei Abweichung von der Packungsanzahl fällig?
Wir haben eine Frage bezüglich der Zuzahlungen bei nicht lieferfähigen Packungsgrößen.
Wenn wir zwei kleinere Packungen anstelle einer großen abgeben, muss der Kunde dann auch zweimal die Zuzahlung leisten oder können wir diese der Krankenkasse in Rechnung stellen?
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