Thema: Cannabisrezepte nach Wegfall der BtM-Pflicht
Seit dem 1. April können Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken auf einem „normalen“ Rezept verordnen. Ein Betäubungsmittelrezept ist hierfür nicht mehr nötig, denn mit der Teillegalisierung von Cannabis unterliegt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz.
Uns interessiert heute:
Gibt es in Ihrer Apotheke nach dem Wegfall der BtM-Pflicht mehr Verordnungen über Cannabis als vorher?
Juckende, schuppende, gerötete und manchmal brennende Haut – Personen mit chronisch entzündlichen Hauterkrankungen kennen das zur Genüge. Eine gute Hautpflege als Basis der Therapie kann zur Symptomlinderung beitragen und die Hautgesundheit erhalten bzw. wiederherstellen. Doch welches Produkt ist für wen das richtige?
Das Langzeitnitrat Pentalong® 50 mg erscheint ab sofort in neuer Normgröße: N3.
Mit 200 Tabletten anstatt der bisherigen 100 wird die künftige N3-Packung (OP 200) bis zu 100 Tage reichen. Versicherte müssen nur einmal pro Quartal zuzahlen und sparen so bis zu 50 %. Was mit den noch im Handel befindlichen OP-100-Packungen passiert, lesen Sie hier.
Was ist bei Verordnungen von Original und Importen mit Aut-idem-Kreuz zu beachten? Müssen Rabattverträge berücksichtigt werden? In welchen Fällen muss der Preisanker beachtet werden? Diese und ähnliche Fragen werden auf der folgenden Arbeitshilfe mithilfe eines übersichtlichen Fließschemas beantwortet.
Wie ist der aktuelle Stand bei der Abgabe von Paxlovid? Gelten nach wie vor die Dokumentationspflichten bezüglich der Neben- und Wechselwirkungen und wie muss das Rezept genau ausgestellt sein?
Muss auch die Gültigkeit von 5 Tagen noch auf das Rezept?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!