AV-Arzneimittel verordnet – welche Option hat die Apotheke?
Wir haben ein Rezept über einen AV-Artikel erhalten: Prednisolut 100 mg L PLI 6 St. PZN 01343618. Diese 6er-Packung ist AV und für uns auch nicht mehr erhältlich.
Dürfen wir nach ärztlicher Rücksprache mit zwei 3er-Packungen stückeln oder brauchen wir ein neues Rezept?
Mit dem ALBVVG wurden im SGB V verschiedene Konstellationen festgelegt, bei denen keine (Null-)Retax mehr zulässig ist. Beim Vergleich zwischen Original und Import entlastet dies Apotheken jedoch nicht. Die bestehenden Vorgaben sind weiter zu beachten und bei falscher Umsetzung drohen Retaxationen.
1 A Services zu pharmazeutischen Dienstleistungen
1 A Pharma stellt ein umfangreiches Serviceangebot zu pharmazeutischen Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung. Expertin Tatjana Buck gibt im Interview praktische Tipps dazu, wie der Alltag mit pharmazeutischen Dienstleistungen gelingt. Für Apotheken, die pDL bereits anbieten, sind Terminkarten mit hilfreichen Tipps zur Abgabe an die Kundinnen und Kunden verfügbar.
Die DAP Mediathek hat weiteren Zuwachs bekommen: Neben DAP kompakt und DAP Wissen gibt es jetzt auch den DAPodcast. In entspannter Runde werden hier aktuelle Retaxfälle, Apothekenprobleme und Abgabesituationen diskutiert.
Neue Episoden erscheinen mindestens jeden Monat, zu besonderen Anlässen auch häufiger. Außerdem finden Sie unseren Podcast auch auf Spotify.
Für eine fachkompetente Kundenberatung, sei es zu verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist es wichtig, dass das Apothekenteam über ein grundlegendes Fachwissen verfügt und dieses regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungen vertieft und erweitert.
Die Fortbildungen auf dem DeutschenApothekenPortal vermitteln Wissen zu ausgewählten Erkrankungen, den jeweiligen Therapieoptionen und der Abgabe und Beratung in der Apotheke.
MicroOne – stock.adobe.com
Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer mit bis zu drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!