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Wochenschau

13. September 2024

Klick der Woche

KLICK DER WOCHE

Jetzt in der Apotheke:
DAP Dialog 82 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe

  • Retax-Schwerpunkt: Die „Blaue Hand“ in der Apotheke – behördlich genehmigtes Schulungs­material
  • Beratungs-Schwerpunkt: Die Crème de la Crème – so beraten Sie richtig bei Sonnen­allergie, Sonnen­brand und Mallorca-Akne
  • Im Fokus: pDL: Patienten­vorträge; Jury­mitglieder und Partner des pDL-Award 2024
  • Rezept & Retax: Methylphenidat mit Substitutions­aus­schluss; BG-Rezepte
  • Aktuelles: Nächste Impf­saison; Genehmigungs­vor­behalte Medizinal­cannabis
  • Beratung: Chronisch entzündliche Haut­erkrankungen; Beratung bei Diabetes
  • Service: Neue Episoden in der Mediathek
  • Übersichts­poster: Chronisch entzündliche Haut­erkrankungen
  • Weitere Beilagen: Beratungs­karte „Basencitrate Kapseln von Pascoe“, Infokarte „Abgabe von Adrenalin-Auto­injektoren“, DAP Kompendium „Erkältung“, DAP Kompendium „Influenza-Impfung in der Apotheke“, PTA Dialog „Selbst­medikation bei Diabetes mellitus“
Zum Download des DAP Dialogs
Zum Download des Übersichtsposters

RETAXFALL-ARCHIV

Überblick über die gängigsten Retaxationen

Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unter­laufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?

pixelkorn – stock.adobe.com

Zum Retaxfall-Archiv
Übersichtsposter Hormonelle Kontrazeption

DAV-Rezeptursommer 2024

Sammeln Sie 6 BAK-Punkte mit dem „DAV-Rezeptursommer 2024“.

Bleiben Sie zeitlich und örtlich flexibel dank der On-Demand-Vorträge.

Jetzt buchen!

© DAV


Hier informieren

DAP-RUBRIK

Pharmazeutische Dienstleistungen

Bislang bietet nur ein Drittel der Apotheken pharma­zeutische Dienst­leistungen (pDL) an, die zur Verfügung stehenden Honorare werden längst nicht ausge­schöpft. Das muss sich auf jeden Fall ändern! Um Ihnen das nötige Rüst­zeug für das Angebot der pDL in Ihrer Apotheke an die Hand zu geben, finden Sie in der aktualisierten DAP-Rubrik verschiedene Infor­mationen und Arbeits­hilfen zur Vor­bereitung, Durch­führung und Ab­rechnung der verschiedenen pharma­zeutischen Dienst­leistungen.

oyfotoliakid – stock.adobe.com

» Zum pDL-Apotheken-Netzwerk

» Zu den Tools

» Zu den Videos

Zur DAP-Rubrik „Pharmazeutische Dienstleistungen“

SERVICE

Neue Festbeträge zum 15.09., 01.10. und 15.10.2024

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 1. Oktober 2024 treten neue Festbeträge für Arzneimittel in Kraft, zum 15. September und 15. Oktober 2024 werden Festbeträge für bestimmte Arzneimittel wieder angewendet. Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.

DAP – DeutschesApothekenPortal


Für verschiedene Wirkstoffe werden in bestimmten Darreichungsformen Festbeträge festgesetzt bzw. wieder angewendet, darunter sind auch teure Arzneimittel mit den Wirkstoffen Fingolimod, Sunitinib, Damoctocog alfa pegol, Efmoroctocog alfa, Lonoctocog alfa und weitere.

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.

Zum Festbetrags-Checkplus

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Human­arznei­mittel für Tiere – Korrektur­möglichkeit bei fehlendem Um­widmungs­vermerk?

Wir haben bei uns in der Apotheke in letzter Zeit immer mal wieder tier­ärztliche Ver­ordnungen, in denen hin und wieder Angaben fehlen. Öfters fehlt der Umwidmungs­vermerk oder manchmal die Kontakt­angaben des Tier­halters.

Ist es für die Dokumentation in der Apotheke möglich, dass wir nach telefonischer Rück­sprache mit dem Tier­arzt oder der Tier­ärztin diese Angaben mit Unter­schrift und Datum ergänzen, oder brauchen wir tat­sächlich ein komplett neues Rezept?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Was unterscheidet die 30‑ml-Packungs­größe von der 12‑ml-Packungs­größe bei REPHA‑OS® Mund- und Rachen­spray?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Mehr zu REPHA-OS®

Bildquelle: © DAP

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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