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KLICK DER WOCHE
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Neue Referenzwerte der DGE: Es gibt keinen sicheren Alkoholkonsum
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Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat ihre Referenzwerte für Alkoholkonsum aktualisiert und betont, dass es unabhängig vom Geschlecht keine risikofreie Menge für den Konsum von Alkohol gebe. Besonders junge Menschen sollten aufgrund der Neurotoxizität auf Alkohol verzichten. Angesichts der zahlreichen gesundheitlichen Risiken, die mit Alkohol verbunden sind, wird empfohlen, den Konsum vollständig zu meiden.
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Bildquelle: Daniel Ernst – stock.adobe.com
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pDL-Award 2024
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Mit pharmazeutischen Dienstleistungen gewinnen!
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Sie bieten in Ihrer Apotheke bereits pharmazeutische Dienstleistungen an und haben gute Ideen zur Patientenansprache, Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft oder Terminorganisation?
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Ihre Ideen und Ihr Engagement rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen möchten wir honorieren. Bewerben Sie sich deshalb jetzt für den pDL-Award 2024, den wir in diesem Jahr erstmals gemeinsam mit DAZ, PTAheute, Scholz online und apotheken.de in fünf Kategorien vergeben. Zusätzlich wird der Sonderpreis „Nachwuchsförderung pDL“ ausgelobt.
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bnenin – stock.adobe.com
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Unterstützt wird der Award von ALIUD PHARMA GmbH, ADG Apotheken-Dienstleistungsgesellschaft mbH, 1 A Pharma GmbH und Biologische Heilmittel Heel GmbH.
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Anzeige
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Praktisches Eisen für unterwegs!
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Floradix® Eisen Sticks sind praktische Direktsticks zur Eisenversorgung – auch für unterwegs. Zur Einnahme wird keine Flüssigkeit benötigt. Mit einem Stick täglich wird der Eisenbedarf1 eines Erwachsenen gedeckt. Und nicht nur das: Auch der Bedarf der Vitamine B1, B2, B3, B6 und B12 sowie Folsäure und Vitamin C wird zu 100 % versorgt. Dank des leckeren Geschmacks nach Lemongrass und Himbeere fällt die Anwendung leicht.
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© Salus Gruppe
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1) % der Referenzmenge gem. EU-Verordnung 1169/2011
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SERVICE
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Wir bei DAP kennen uns aus mit Gesetzen, Verträgen und Richtlinien
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Heute wollen wir die Frage klären: Wo ist der Unterschied zwischen Arzneilieferverträgen und Rahmenvertrag?
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Der Rahmenvertrag und die Arzneilieferverträge der Krankenkassen sind unterschiedliche vertragliche Grundlagen, die aber jeweils kombiniert zu berücksichtigen sind.
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Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V gilt bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen. Hinzu kommen Regelungen, die „das Nähere“ bestimmen sollen: zum einen der bundeseinheitliche Ersatzkassen-Liefervertrag (vdek-Arzneiversorgungsvertrag), zum anderen regionale Arzneilieferverträge der Primärkassen (je nach Bundesland).
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contrastwerkstatt – stock.adobe.com
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Der Rahmenvertrag ist öffentlich zugänglich, ebenso wie der Ersatzkassenvertrag.
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Die regionalen Verträge der Primärkassen sind nicht alle öffentlich zugänglich. Den gültigen Vertrag für ihr Bundesland sowie alle weiteren Verträge können Apotheken, sofern nicht öffentlich zugänglich, bei ihrem Apothekerverband einsehen.
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Zur „Hierarchie“ der Gesetze und Verträge:
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- Gesetzliche Festlegung in § 129 SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch)
- Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Vertragspartner: Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband
- Ergänzende und z. T. detailliertere Ausgestaltung der rahmenvertraglichen Vorgaben:
– in regionalen Lieferverträgen (betrifft Primärkassen, Vertragspartner: zuständiger Apothekerverband und regionale Primärkassen) – im vdek-Arzneiversorgungsvertrag (betrifft Ersatzkassen, Vertragspartner: DAV und Verband der Ersatzkassen)
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Da die vertragskonforme Rezeptbelieferung ein zentraler Bestandteil in jeder Apotheke ist, hat DAP eine Vielzahl von Arbeitshilfen zu verschiedenen Themen entwickelt. In der Rubrik „Retax-Arbeitshilfen“ finden Sie alle Hilfen zur Rezeptbearbeitung.
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Angabe einer Diagnose bei Verordnung über Diätetikum erforderlich?
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Uns liegt ein Rezept der DAK-Gesundheit über „Fresubin 2 kcal fib dr cap loe 24 x 200 ml, PZN 6964650“ vor.
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Dürfen wir dies ohne die Angabe einer Diagnose auf dem Rezept beliefern?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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