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Wochenschau

23. August 2024

Klick der Woche

KLICK DER WOCHE

Neue Referenz­werte der DGE: Es gibt keinen sicheren Alkohol­konsum

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat ihre Referenz­werte für Alkohol­konsum aktualisiert und betont, dass es unab­hängig vom Geschlecht keine risiko­freie Menge für den Konsum von Alkohol gebe. Besonders junge Menschen sollten aufgrund der Neurotoxizität auf Alkohol verzichten. Angesichts der zahl­reichen gesund­heitlichen Risiken, die mit Alkohol ver­bunden sind, wird empfohlen, den Konsum voll­ständig zu meiden.

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Bildquelle: Daniel Ernst – stock.adobe.com

pDL-Award 2024

Mit pharmazeutischen Dienstleistungen gewinnen!

Sie bieten in Ihrer Apotheke bereits pharma­zeutische Dienst­leistungen an und haben gute Ideen zur Patienten­ansprache, Zusammen­arbeit mit der Ärzte­schaft oder Termin­organisation?

Ihre Ideen und Ihr Engagement rund um die pharma­zeutischen Dienst­leistungen möchten wir honorieren. Bewerben Sie sich deshalb jetzt für den pDL-Award 2024, den wir in diesem Jahr erst­mals gemeinsam mit DAZ, PTAheute, Scholz online und apotheken.de in fünf Kategorien vergeben. Zusätzlich wird der Sonder­preis „Nach­wuchs­förderung pDL“ ausgelobt.

bnenin – stock.adobe.com


Unterstützt wird der Award von ALIUD PHARMA GmbH, ADG Apotheken-Dienst­leistungs­gesell­schaft mbH, 1 A Pharma GmbH und Biologische Heil­mittel Heel GmbH.

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Praktisches Eisen für unterwegs!

Floradix® Eisen Sticks sind praktische Direkt­sticks zur Eisen­ver­sorgung – auch für unter­wegs. Zur Ein­nahme wird keine Flüssig­keit benötigt. Mit einem Stick täglich wird der Eisen­bedarf1 eines Erwachsenen gedeckt. Und nicht nur das: Auch der Bedarf der Vitamine B1, B2, B3, B6 und B12 sowie Fol­säure und Vitamin C wird zu 100 % versorgt. Dank des leckeren Geschmacks nach Lemon­grass und Himb­eere fällt die Anwendung leicht.

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SERVICE

Wir bei DAP kennen uns aus mit Gesetzen, Verträgen und Richtlinien

Heute wollen wir die Frage klären: Wo ist der Unter­schied zwischen Arznei­liefer­verträgen und Rahmen­vertrag?

Der Rahmen­vertrag und die Arznei­liefer­verträge der Kranken­kassen sind unter­schiedliche vertragliche Grund­lagen, die aber jeweils kombiniert zu berück­sichtigen sind.

Der Rahmen­vertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V gilt bundes­weit für alle gesetzlichen Kranken­kassen. Hinzu kommen Regelungen, die „das Nähere“ bestimmen sollen: zum einen der bundes­einheitliche Ersatz­kassen-Liefer­vertrag (vdek-Arznei­versorgungs­vertrag), zum anderen regionale Arznei­liefer­verträge der Primär­kassen (je nach Bundes­land).

contrastwerkstatt – stock.adobe.com


Der Rahmen­vertrag ist öffentlich zugänglich, ebenso wie der Ersatz­kassen­vertrag.

Die regionalen Verträge der Primär­kassen sind nicht alle öffentlich zugänglich. Den gültigen Vertrag für ihr Bundes­land sowie alle weiteren Verträge können Apotheken, sofern nicht öffentlich zugänglich, bei ihrem Apotheker­verband einsehen.

Zur „Hierarchie“ der Gesetze und Verträge:

  1. Gesetzliche Festlegung in § 129 SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch)
  2. Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Vertragspartner: Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband
  3. Ergänzende und z. T. detailliertere Ausgestaltung der rahmenvertraglichen Vorgaben:
    – in regionalen Lieferverträgen (betrifft Primärkassen, Vertragspartner: zuständiger Apothekerverband und regionale Primärkassen)
    – im vdek-Arzneiversorgungsvertrag (betrifft Ersatzkassen, Vertragspartner: DAV und Verband der Ersatzkassen)

Da die vertragskonforme Rezeptbelieferung ein zentraler Bestandteil in jeder Apotheke ist, hat DAP eine Vielzahl von Arbeitshilfen zu verschiedenen Themen entwickelt. In der Rubrik „Retax-Arbeitshilfen“ finden Sie alle Hilfen zur Rezeptbearbeitung.

Zur DAP-Rubrik Retax-Arbeitshilfen
Pharmazeutische Dienstleistungen: Inhalationstechnik

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Angabe einer Diagnose bei Ver­ordnung über Diätetikum erforderlich?

Uns liegt ein Rezept der DAK-Gesund­heit über „Fresubin 2 kcal fib dr cap loe 24 x 200 ml, PZN 6964650“ vor.

Dürfen wir dies ohne die Angabe einer Diagnose auf dem Rezept beliefern?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: vege – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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