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AKTUELLE RETAXFALLE
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Nullretax für Cannabisrezeptur
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Nachweispflicht für den Einkaufspreis
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Eine Apotheke, die regelmäßig Cannabispräparate abgibt, berichtete uns kürzlich von der Retax eines Rezeptes über ein Cannabisextrakt. Zentraler Punkt war der Apotheken-EK, der Basis für die Preisberechnung ist. Da die GKV diesen nicht nachvollziehen konnte, wurde auf null retaxiert.
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Bildquelle: Robert Kneschke – stock.adobe.com
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Tilray®: Marktführer für Cannabisextrakte seit 20171 und führender Experte im Bereich Medizinalcannabis*
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Tilray® als Marktführer in Deutschland2 ist Ihr zuverlässiger Partner im Bereich Medizinalcannabis. Als eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Erforschung und Herstellung von Medizinalcannabis kann Tilray® nicht nur auf einen Erfahrungsschatz mit Therapien für mehr als 100.000 Patientinnen und Patienten in über 20 Ländern zurückgreifen, sondern bietet auch zuverlässig ein breites Produktportfolio an Cannabisblüten und Vollspektrum-Cannabisextrakten in verschiedenen Wirkstoffkombinationen an.
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© Tilray Deutschland GmbH
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Therapiestart – die wichtigste Phase für einen optimalen Therapieerfolg
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Für den Therapiestart mit Cannabis-basierten Arzneimitteln eignen sich vor allem Produkte, welche eine CBD-dominante- bzw. ausgeglichene THC:CBD-Ratio aufweisen, wie z. B. Tilray Cannabisextrakt THC5:CBD20 (PZN 16381429) oder Tilray Cannabisextrakt THC10:CBD10 (PZN 16597916).3‑6
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Grundsätzlich wird empfohlen mit einer sehr geringen Dosierung zu beginnen, die mit der Zeit in kleinen Schritten erhöht werden sollte, wenn die zu behandelnden Symptome dies erfordern und die Behandlung vertragen wird.3‑5
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© Tilray Deutschland GmbH
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Ziel der langsamen Dosistitration ist es, eine gewisse Toleranz gegenüber der psychotropen Wirkung des Cannabinoids THC aufzubauen, welches für die meisten Nebenwirkungen verantwortlich ist.3‑5 Häufig kann nach erfolgreicher Eindosierung die Gesamtmedikation der Patientin bzw. des Patienten verringert werden (u. a. der Einsatz von Opiaten).7
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Für Cannabisextrakte wird empfohlen, Patientinnen und Patienten ein genaues Titrationsschema zur Verfügung zu stellen. Die Einnahmezeitpunkte sowie die Einnahmebedingungen (z. B. während der Mahlzeiten oder nüchtern) sollten möglichst konstant gehalten werden. Standardmäßig wird bei therapienaiven Patientinnen und Patienten mit einer auf den Inhaltsstoff THC berechneten Initialdosis von 2,5 mg THC pro Tag begonnen. Diese Dosis wird schrittweise, je nach Bedarf, über mehrere Wochen mit zunächst abendlichen Dosissteigerungen erhöht (siehe Dosierschemata).3,5
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Für Patientinnen und Patienten, die möglicherweise besonders sensibel auf eine Therapie mit dem Wirkstoff THC reagieren (z. B. bei höherem Alter, geringem Körpergewicht oder eingeschränktem Stoffwechsel), wird empfohlen, die Therapie mit einer besonders niedrigen Dosis THC pro Tag (z. B. 1,25–1,5 mg THC) zu beginnen und anschließend die Dosis bedarfsgerecht zu erhöhen.5
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Es ist wichtig zu verstehen, dass die Dosisfindung Zeit benötigt. Erfahrungsberichte aus der Praxis zeigen, dass die Titrationsphase mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Allen voran muss aber auch die Patientin bzw. der Patient darüber aufgeklärt werden, dass eine therapeutische Wirkung möglicherweise nicht kurzfristig erreicht wird, sondern erst nach einiger Zeit eintritt.
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Sollten dennoch Nebenwirkungen auftreten, wird empfohlen, eine Titrationsstufe zurückzugehen und kleinere Dosissteigerungen anzuwenden.5 Dosisziel ist das Erreichen der Behandlungsziele bei möglichst minimalen/keinen Nebenwirkungen, um Therapieabbrüchen vorzubeugen.
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Weitere Informationen
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Erfahren Sie in den folgenden Unterlagen noch ausführlicher, wie ein optimaler Therapiestart mit einem Tilray Cannabisextrakt gelingen kann, wie ein exemplarisches Dosierschema aussieht und bei Bedarf angepasst werden kann und wie sich die Studienlage derzeit darstellt.
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» Empfehlungen für den Therapiestart (PDF)
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» Dosierschemata für Tilray Cannabisextrakte (PDF)
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» TOPS-Studie zur Verbesserung der Lebensqualität (PDF)
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Service
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Tilray® bietet Apotheken rund um das Thema Medizinalcannabis einen ausführlichen Beratungsservice an. Apotheken haben die Möglichkeit, sich entweder telefonisch beraten oder vom Tilray®-Außendienst vor Ort beraten und schulen zu lassen.
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- Telefonische Beratung als Service für Sie: Kontaktieren Sie das Tilray® Kompetenzzentrum für Ihre Fragen rund um das Thema Medizinalcannabis unter 0800 400 3 100 (Mo.–Fr. 8:00–16:30 Uhr).
- Eigener Außendienst: Sie wünschen sich eine Beratung oder Schulung vor Ort durch einen erfahrenen Außendienstmitarbeiter von Tilray®? Melden Sie sich gerne unter info@tilray.de oder telefonisch unter 0800 400 3 100 (Mo.–Fr. 8:00–16:30 Uhr).
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Erhalten Sie mehr Infos unter tilraymedical.de/fachkreis:
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* Die Produkte von Tilray® sind Substanzen zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Die Vorgaben der ApBetrO sind bei der Zubereitung jeweils zu berücksichtigen.
1 Brutto-Umsatz in Deutschland, Okt 2017 – Juni 2024, NPI / Green Line ODV national, INSIGHT Health
2 Brutto-Umsatz in Deutschland, Q1 2022 – Q2 2024, Green Line ODV national (Marktdefinition: GKV erstattete Cannabisblüten, Cannabisextrakte, Dronabinol), INSIGHT Health
3 MacCallum CA, Russo EB. Practical considerations in medical cannabis administration and dosing. Eur J Intern Med 2018; 49: 12–19. doi: 10.1016/j.ejim.2018.01.004. Epub 2018 Jan 4. PMID: 29307505
4 Bhaskar A et al. Consensus recommendations on dosing and administration of medical cannabis to treat chronic pain: results of a modified Delphi process. J Cannabis Res 2021; 3(1): 22. doi: 10.1186/s42238-021-00073-1. PMID: 34215346; PMCID: PMC8252988
5 Narouze SN and MacCallum CA. Cannabinoids and Pain. © Springer Nature Switzerland AG 2021. ISBN 978-3-030-69185-1, https://doi.org/10.1007/978-3-030-69186-8
6 Freeman A et al. How does cannabidiol (CBD) influence the acute effects of delta-9-tetrahydrocannabinol (THC) in humans? A systematic review. Neurosci Biobehav Rev 2019; 107: 696–712
7 TOPS-Studie: Lucas P et al. Cannabis significantly reduces the use of prescription opioids and improves quality of life in authorized patients: results of a large prospective study. Pain Med 2021; 22: 727–739
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AKTUELLES
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Genehmigungsvorbehalte Medizinalcannabis
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Was hat es mit den neuen Ausnahmen auf sich?
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Seit März 2017 können Patientinnen und Patienten Cannabisprodukte zulasten der GKV verordnet bekommen. Bei der Erstverordnung musste bislang fast immer eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse eingeholt werden. Für Apotheken stellte sich dabei oftmals die Frage nach einer Prüfpflicht. Das wird sich bald ändern, denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt geregelt, wann der Genehmigungsvorbehalt entfällt.
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KURZINFO
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BfArM informiert über rasanten Anstieg bei Importen
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat aktuelle Zahlen zu den Einfuhrmengen von medizinischem Cannabis veröffentlicht. Demnach hat der Import medizinischer Cannabisblüten nach Deutschland im zweiten Quartal 2024 einen Anstieg von 40 % verzeichnet und liegt nun bei 11,7 Tonnen. Verantwortlich für den starken Anstieg der Importe ist die erhöhte Nachfrage seit der Teillegalisierung von Cannabis im April. Besonders bei den selbstzahlenden Patientinnen und Patienten war der Anstieg bei den Verschreibungen deutlich. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken berichtet, dass derzeit 80 % der eingelösten Cannabisrezepte von dieser Patientengruppe stammen. Während bei den GKV-Rezepten vorwiegend Cannabisextrakte und Fertigarzneimittel abgegeben werden, werden auf den selbst zu zahlenden Rezepten Cannabisblüten bevorzugt verordnet.
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