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AKTUELLES
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Engpass bei ADHS-Wirkstoff Atomoxetin: Qualitätsmängel führen zu Produktionsstopp
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Ein neuer Engpass bei ADHS-Medikamenten stellt Betroffene und Gesundheitspersonal vor Herausforderungen: Dieses Mal betrifft es den Wirkstoff Atomoxetin. Aufgrund von Qualitätsmängeln in der Produktion und dem damit verbundenen Rückruf von Chargen ist ein erheblicher Lieferausfall zu verzeichnen. Angesichts der Marktstellung des Herstellers, der rund 80 % des Marktvolumens abdeckt, wird die Situation besonders kritisch. Alternativen stehen zwar zur Verfügung, sind jedoch nicht ohne Einschränkungen.
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Bildquelle: zsirosistvan – stock.adobe.com
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AKTUELLES
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RKI-Wochenberichte
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Was verraten uns die Zahlen über die Saison 2023/2024?
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Wöchentlich informiert das Robert Koch-Institut (RKI) über die Aktivität von akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) und bewertet die aktuelle epidemiologische Lage hinsichtlich Influenza, COVID-19 und RSV. Neben der aktuellen Zusammenfassung und Bewertung der epidemiologischen Lage werden viele detaillierte Statistiken (im Vergleich zu den Vorjahren) aufgeführt, etwa die ARE-Inzidenz, die Inzidenz der ARE-Arztbesuche oder die Inzidenz von schweren akuten respiratorischen Infektionen (SARI).
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Dr_Microbe – stock.adobe.com
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Verschiedene Atemwegserreger dominieren 2023/2024
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Der Blick in die Statistik gibt auch Aufschluss über den jahreszeitlichen Verlauf von ARE und ihren Auslösern: Während insbesondere im Herbst 2023 viele ARE durch SARS-CoV-2 ausgelöst wurden – deren Anzahl zum Jahreswechsel stark abnahm –, verstärkte sich die RSV-Aktivität ab November und die Influenza-Aktivität ab Dezember 2024. Deren Aktivität hielt auch zu Beginn des Jahres 2024 an: So endete die Grippewelle nach der Definition des RKI nach 15 Wochen mit der 12. Kalenderwoche (KW) 2024 und die RSV-Welle nach 16 Wochen mit der 10. KW 2024. Seit der 24. KW 2024 wurden wieder etwas mehr COVID-19-Erkrankungen diagnostiziert, in den letzten Wochen hat sich die SARS-CoV-2-Aktivität allerdings stabilisiert.
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Ein Vergleich der durch die drei Atemwegserreger bisher nachgewiesenen ARE (seit 40. Meldewoche 2023) zeigt Unterschiede bei Häufigkeit, Hospitalisierungsraten und Todesfällen.
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- So wurden 58.618 RSV-Infektionen (davon 57.573 Fälle labordiagnostisch bestätigt) an das RKI übermittelt, von denen 31 % (17.579) zur Hospitalisierung der Betroffenen führten (Daten zu Todesfällen werden derzeit noch validiert und daher aktuell nicht berichtet).
- Demgegenüber wurden 374.178 laborbestätigte COVID-19-Fälle bei einer Hospitalisierungsrate von 34 % (127.080 Hospitalisierungen) sowie 7.011 Todesfälle (96 % der Verstorbenen > 60 Jahre) an das RKI übermittelt.
- 214.674 Influenzainfektionen (davon 213.922 labordiagnostisch bestätigt) wurden an das RKI übermittelt; 21 % (44.474) der Grippekranken wurden hospitalisiert, es kam zu 1.133 Todesfällen (89 % der Verstorbenen > 60 Jahre).
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Der Blick in die RKI-Statistik zeigt mehrere Dinge: Erstens, COVID-19 führte in der Saison 2023/2024 zu den meisten Infektions- und Todesfällen; zweitens, anders als bei RSV- und Influenzainfektionen gibt es bei COVID-19-Erkrankungen keine klare Saisonalität, und drittens lag die ARE-Inzidenz im Frühjahr und Sommer 2024 auf einem vergleichsweise hohen Niveau.
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Mellozzan®: erstattungsfähig für Kinder und Jugendliche mit ADHS und Schlafstörungen
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In Mellozzan® ist der Wirkstoff Melatonin in schnellfreisetzender Form enthalten. Das Arzneimittel ist unter anderem zur Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren zugelassen, die gleichzeitig eine ADHS aufweisen.
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Ausnahme vom Erstattungsausschluss
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Wird in der Apotheke ein Rezept über Mellozzan® vorgelegt, stellt sich oft die Frage nach der Erstattungsfähigkeit, denn die EDV zeigt einen Hinweis wie „Lifestyle-Arzneimittel (Erstattungsausschluss mit Ausnahmen)“ an.
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© MEDICE
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Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mellozzan® in zwei Indikationen zugelassen ist:
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- Zur Behandlung der Insomnie bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren mit ADHS fällt das Präparat nicht in die Liste der Lifestyle-Arzneimittel und ist daher erstattungsfähig.
- Lediglich die zweite Indikation (Kurzzeitbehandlung von Jetlag bei Erwachsenen) ist der Grund für die Einstufung als Lifestyle-Arzneimittel, da es sich dabei um eine „durch die Lebensführung bedingte, kurzzeitige nichtorganische Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus“ handelt – in dieser Indikation ist die Erstattungsfähigkeit nicht gegeben.
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Bei der ärztlichen Verordnung von Arzneimitteln ist nicht vorgesehen, eine Diagnose bzw. eine Indikation auf dem Rezept anzugeben. Eine Prüfpflicht seitens der Apotheke dahingehend ist ebenfalls nicht vereinbart, sofern die Diagnose nicht auf der Verordnung angegeben ist.
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Demnach gilt für die Apotheke: Wird Mellozzan® für Kinder oder Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren zulasten der GKV verordnet, kann es ganz normal über die GKV abgerechnet werden.
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» Zum Pflichttext (PDF)
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DAP ARBEITSHILFE
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Rezeptarten und ihre Gültigkeit
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Rezepte, die in der Apotheke eingelöst werden, müssen innerhalb einer definierten Frist vorgelegt (im Falle von E-Rezepten abgerufen) und beliefert werden. Ist die Gültigkeit bereits abgelaufen, ist in der Regel ein neues Rezept erforderlich.
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Diese DAP Arbeitshilfe gibt Ihnen einen Überblick über die relevanten Fristen bei verschiedenen Rezepttypen.
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Fragen zu Friedenspflicht und Aut-idem-Kreuz beim E-Rezept
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Wir haben noch Fragen zu E-Rezepten: Ist es korrekt, dass aktuell bei E-Rezepten eine Friedenspflicht gilt und es daher nicht zu Retaxationen kommt?
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Und wie sieht es bei gesetztem Aut-idem-Kreuz mit einem Austausch bei Nichtverfügbarkeit aus: Dürfen wir hier trotzdem alternative Abgaben vornehmen?
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Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com
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APOFRAGE DES TAGES
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Welche Aussage zur Anwendung von Tapfi® stimmt?
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Mit dem Tapfi® Pflaster kann dem Schmerz und so der Angst vor Impfungen effektiv vorgebeugt werden. Einfach eine Stunde vor der Impfung aufgeklebt, betäubt Tapfi® die Hautoberfläche und reduziert so präventiv den Einstich- und Injektionsschmerz.1 Doch auch wenn sich der Arzttermin einmal verzögern sollte und das Pflaster bereits aufgeklebt ist, bleibt die Anwendung weiterhin sicher.
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» Zur Tapfi®-Beratungskarte (PDF)
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Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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Bildquelle: © DAP
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1 Fachinformation Tapfi® 25 mg/25 mg wirkstoffhaltiges Pflaster, Stand: 08/2020
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» Pflichttext (PDF)
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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