„Werbeprospekte gehören in die Vergangenheit“, so lautet die Meinung vieler Verbraucher. Nur wenige Kunden geben an, regelmäßig Handzettel mit Angeboten zu studieren. Vor diesem Hintergrund wird der Nutzen von gedruckten Werbeprospekten im Allgemeinen und der Handzettelverzicht des Einzelhandelsgiganten REWE im Besonderen heiß diskutiert. Eine Studie der Unternehmensberatung Oliver Wyman zeigt überraschende Ergebnisse, die insbesondere auch für die Apotheke sehr interessant sind. Ferner erhalten Sie von Frank Weißenfeldt, Senior Business Development Manager bei INSIGHT Health, einige Tipps für Ihr Frequenz-Marketing.
Die digitale Kommunikationsplattform für Apotheken
Das Lernportal AZERTA bietet mit PharmaDialog eine intuitiv bedienbare Informations- und Kommunikationsplattform für das Backoffice an. Mitarbeiter können Pflichtschulungen absolvieren, sich zu Fortbildungen anmelden und verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten (Chats, Videotelefonie) nutzen, um sich miteinander sowie mit Kunden und Ärzten zu vernetzen.
Daneben stehen viele weitere Funktionen zur Verfügung, wie digital ausfüllbare Checklisten, Arbeitshilfen und vieles mehr. Apotheker Josef Holzheu-Riedel aus der St. Georg-Apotheke in Poing bei München berichtet von seinen Erfahrungen mit PharmaDialog.
Die Arbeitshilfe zeigt die wichtigsten Vorgaben zum Umgang mit Entlass-, T-, Isotretinoin-, §-27a- und BG-Rezepten bezüglich rechtlicher Grundlagen, Gültigkeit und erforderlicher Angaben auf einen Blick.
Wir haben ein BtM-Rezept mit folgendem Wortlaut bekommen:
„Morphinsulfat GRY 10 mg/1 ml ILO 10 St. PZN: 04074047
>>1–1–1<< gem. schriftlicher Anweisung“
Wir sind uns nicht sicher, ob wir das Rezept beliefern dürfen, da normalerweise die Angabe der Dosierung mit >>1–1–1<< für Ampullen nach unserer Einschätzung unzureichend ist. Da anschließend aber noch „gem. schriftlicher Anweisung“ ergänzt wurde, denken wir, dass es ausreicht. Oder sollte man das Rezept doch beim Arzt auf eine ausführliche Dosierung wie „1 Ampulle 3 x täglich“ ändern lassen?
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