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Service-News

24. Juni 2024

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: neue Regelungen zur Biosimilar-Substitution

Seit dem 1. Juni 2024 gelten neue Regelungen zur Substitution von Bio­similars bei der parenteralen Zube­reitung aus Fertig­arznei­mitteln zur un­mittel­baren ärztlichen Anwendung bei Patientinnen und Patienten. Sie sind der 32. Ergänzungs­ver­ein­barung zur Hilfs­taxe zu ent­nehmen und beinhalten Details zu der bereits im März in Kraft getretenen Änderung der Arznei­mittel-Richt­linie. Für die Wirk­stoffe Bevacizumab (z. B. Avastin), Eculizumab (z. B. Soliris), Infliximab (z. B. Remicade), Rituximab (z. B. Mabthera), Tocilizumab (z. B. RoActemra) und Trastuzumab (z. B. Herceptin) wurden fixe Abrechnungs­preise je mg, ml oder I.E. fest­gelegt.

Uns interessiert daher heute:

Betreffen Sie die Neu­regelungen zur Bio­similar-Substitution in Ihrer Apotheke?

Ja, uns betreffen die Neu­regelungen zur Bio­similar-Substitution, denn wir stellen in unserer Apotheke parenterale Zube­reitungen mit den ge­nannten Wirk­stoffen zur un­mittel­baren ärzt­lichen An­wendung her.
» Klicken Sie hier, wenn wir Sie im Rahmen eines Aus­tauschs zum Thema neue Regelungen zur Bio­similar-Substitution kontaktieren dürfen
Nein, die Neu­regelungen zur Biosimilar-Substitution betreffen unsere Apotheke nicht. Wir stellen in unserer Apotheke keine parenteralen Zube­reitungen mit den genannten Wirk­stoffen zur un­mittel­baren ärztlichen Anwendung her.

Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 81

DAP auf der INTERPHARM

Danke für viele inspirierende Gespräche

Auch in diesem Jahr fand die INTER­PHARM in einer Kombi­nation aus Online-Fort­bildungen und Präsenz­ver­anstaltungen statt. Los ging es bereits Anfang März mit dem Apotheken­Recht­Tag, den Vor­trägen zu Apotheke und Wirt­schaft, der Heim­versorgung KOMPAKT und dem Filial­apotheken­tag. Im April konnte dann das DAP-Team auf der Messe in Mann­heim mit Ihnen persönlich ins Gespräch kommen.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 81 (PDF)

DAP-ARBEITSBUCH

Jetzt in aktualisierter Fassung erhältlich

Seit vielen Jahren ist das DAP-Arbeits­buch ein wichtiger Begleiter bei der Rezept­bearbeitung und Retax­vor­beugung in der Apotheken­praxis. Es deckt die unter­schiedlichsten Themen ab: ange­fangen bei der Um­setzung von Rabatt­ver­trägen über die Anwendung Pharma­zeutischer Bedenken bis hin zum Vergleich Original vs. Import. Darüber hinaus werden auch Spezial­themen wie Rezepte zur Substitutions­therapie, T-Rezepte sowie Rezepte über Arznei­mittel zur künstlichen Befruchtung vorge­stellt. Jedes Kapitel setzt sich aus einer schematischen Über­sicht, ange­lehnt an die bekannten DAP Arbeits­hilfen, aus­führ­lichen Erläuterungen dazu sowie FAQ, die typische Alltags­fragen vor­stellen, zusammen.

© Deutscher Apotheker Verlag


Achte Ergänzungslieferung

Mit der aktuellen Ergänzungslieferung wurden die bestehenden Kapitel aktualisiert und drei neue Kapitel ergänzt:

  • Grippeimpfstoffe in der Apotheke
  • Lieferengpässe
  • Umgang mit AV-Arzneimitteln

Das DAP-Arbeitsbuch ist über den Shop des Deutschen Apotheker Verlags erhältlich.

Zur Bestellung
DAP Videowissen

DAP ARBEITSHILFE

Arzneimittel für Tiere

Seit dem 28. Januar 2022 gelten in Deutsch­land die EU-Tier­arznei­mittel-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/6 über Tier­arznei­mittel) sowie das neu geschaf­fene Tier­arznei­mittel­gesetz (TAMG). Die neuen EU-weiten Vor­gaben zielen unter anderem darauf ab, den euro­päischen Binnen­markt für Tier­arznei­mittel zu harmo­nisieren und die Ver­breitung von Anti­biotika­resistenzen einzu­dämmen. Auf dieser Arbeits­hilfe finden Sie über­sichtlich zusammen­gestellt, was unter Berück­sichtigung des neuen Tier­arznei­mittel­rechts bei der Belieferung von tier­ärztlichen Ver­ordnungen durch Apotheken zu beachten ist.

Zur Arbeitshilfe
DAP ÜBERSICHTSPOSTER

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Aut-idem-Wirkstoffverordnung – unklare Verordnung?

Uns liegt ein GKV-Rezept vor, bei dem das Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde, aller­dings ist nur ein Wirk­stoff ohne Firmen­zu­ordnung oder PZN verordnet.

Dürfen wir einfach den Rabatt­artikel beliefern oder handelt es sich um eine unklare Ver­ordnung, die nach ärztlicher Rück­sprache heilbar ist? Oder benötigen wir ein neues Rezept mit Firmen­nennung?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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