Der Vergleich zwischen Original und Import stellt Apotheken weiterhin vor Herausforderungen. Denn trotz der Retaxverbote, die mittlerweile im SGB V verankert sind, kommt es im Bereich Original/Import immer noch zu Retaxationen. Dies zeigt auch das folgende Beispiel.
Ein gelungener digitaler Apothekenauftritt kann dazu beitragen, mehr Kundinnen und Kunden in Ihre Apotheke zu bringen. Jetzt das Interview mit Apotheker Dr. Björn Schittenhelm ansehen und Einblicke erhalten, wie man als Apotheke online überzeugt.
Seit dem Inkrafttreten des sog. Cannabisgesetzes am 10. März 2017 ist es Ärztinnen und Ärzten erlaubt, Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirkstoff Dronabinol zu verordnen. In unserer Rubrik finden Sie Wissenswertes rund um das Thema medizinisches Cannabis.
Bei Import- und Originalverordnungen herrscht oft Unsicherheit, wie die Rezepte beliefert werden müssen. Muss ein Import abgegeben werden oder darf auch das Original mitgegeben werden?
Die folgende Arbeitshilfe zeigt anhand eines Beispiels, wie bei einer ausdrücklichen Importverordnung vorgegangen werden muss.
D-Mannose versagt in der Prävention von Harnwegsinfektionen
Harnwegsinfektionen gehören zu den häufigsten Erkrankungen des Harntrakts und beeinträchtigen die Lebensqualität. Insbesondere Frauen sind häufig betroffen. Laut Leitlinie kann bei rezidivierender unkomplizierter Zystitis bei Frauen in der Prämenopause beispielsweise D-Mannose eingesetzt werden, um möglicherweise eine antibiotische Langzeittherapie zu vermeiden.
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