Ist „Arzt“ als Angabe zur Berufsbezeichnung ausreichend?
Wir haben hier in der Nähe eine Arztpraxis, die mittlerweile die allermeisten Rezepte als E-Rezept ausstellt. Allerdings ist als Berufsbezeichnung oft einfach nur „Arzt“ bzw. „Ärztin“ angegeben. Eine nähere Definition gibt es nicht.
Sie bieten in Ihrer Apotheke bereits pharmazeutische Dienstleistungen an und haben gute Ideen zur Patientenansprache, Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft oder Terminorganisation?
Ihre Ideen und Ihr Engagement rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen möchten wir honorieren. Bewerben Sie sich deshalb jetzt für den pDL-Award 2024, den wir in diesem Jahr erstmals gemeinsam mit DAZ, PTAheute, Scholz online und apotheken.de in fünf Kategorien vergeben. Zusätzlich wird der Sonderpreis „Nachwuchsförderung pDL“ ausgelobt.
Einen Reisedurchfall kann niemand gut gebrauchen. Wenn dieser nicht schnell behandelt wird, kann einem das schnell den Urlaub ruinieren. Damit Sie sich bei der Beratung zu Elektrolyten sicher fühlen können, möchte Ihnen Aristo Probierexemplare von Saltadol® bereitstellen.
Melden Sie sich jetzt für den Produkttest an! Für das Ausfüllen des Feedback-Bogens erhalten Sie 100 DAPs.
Das DAP-Arbeitsbuch und die DAP-Arbeitshilfen to go für die Kitteltasche sind Ihr starkes Duo für die vertragskonforme Rezeptbearbeitung in der Apotheke. Das große Arbeitsbuch enthält neben zahlreichen Arbeitshilfen als Fließschema zu allen wichtigen Themen bei der Rezeptbelieferung jeweils ausführliche Erläuterungen. Das Postkartenbuch DAP-Arbeitshilfen to go ist der „kleine Bruder“ und versorgt Sie mit 24 Abgabekarten der wichtigsten Arbeitshilfen, die perfekt in die Kitteltasche passen.
Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellnessgutschein gewinnen!
Die Apotheken-Favoritenstudie, eine Expertenbefragung zu den beliebtesten Apothekenpartnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt.
Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaberin oder -inhaber bzw. Leiterin oder Leiter einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.
Bildquelle: Hotel Hubertus
Als Hauptgewinn verlosen wir einen Wellnessgutschein in Höhe von 500 Euro für das Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.
Außerdem bekommen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die über Mein DAP oder DAP Premium angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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