Thema: Hochpreiser – ändern Sie Ihr Verhalten nach dem Skontowegfall?
Mit innovativen Forschungsansätzen kommen auch immer mehr innovative und meist sehr teure Arzneimittel auf den Markt. Konnten Apotheken bisher noch mit den Kosten der Hochpreiser (Fertigarzneimittel, deren AEK mindestens 1.238,50 € beträgt) über den Direktbezug gewährte Skonti und Valuten jonglieren, gehen den Apotheken mit dem Skontowegfall nun hohe Summen verloren. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, besonders bei teuren Arzneimitteln Retaxationen vorzubeugen.
Unsere Frage lautet heute:
Wie gehen Sie mit Hochpreiser-Rezepten im Hinblick auf die Retax-Prävention um?
Gefühlt täglich gibt es Neuerungen beim E-Rezept. Aber wie sieht es eigentlich mit den anderen Rezeptformularen aus? Welche Änderungen gibt es beim Entlassmanagement und im Sprechstundenbedarf? Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor.
Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Wirkstoffen und Inhaltsstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungswissen hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.
Die Abgabe von Medizinprodukten mit Arzneimittelcharakter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der GKV möglich. Die folgende Übersicht des DeutschenApothekenPortals zeigt, was bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist.
Alternativpäparat bei Nichtverfügbarkeit liegt über Festbetrag – wer trägt die Mehrkosten?
Es wurde Salbuhexal DA Doppelpack (PZN 01417707) verordnet, dieser ist jedoch nicht lieferbar. Verfügbar ist allein ein Einzelpack Albuterol (PZN 19267929), der über dem Festbetrag liegt.
Dürfen wir in diesem Fall zwei Packungen Albuterol (es gibt keine Doppelpackung) ohne Mehrkosten zulasten des Patienten auf diese Verordnung abgeben? Falls ja, was muss genau dokumentiert werden und muss der Patient die gesetzliche Zuzahlung zweimal leisten?
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