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KLICK DER WOCHE
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Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellnessgutschein gewinnen!
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Die Apotheken-Favoritenstudie, eine Expertenbefragung zu den beliebtesten Apothekenpartnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt.
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Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaberin oder -inhaber bzw. Leiterin oder Leiter einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.
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Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn einen Wellnessgutschein in Höhe von 500 Euro für das Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.
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Außerdem bekommen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die über Mein DAP oder DAP Premium angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.
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Bildquelle: DAP
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Anzeige
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Kompaktkurs „Cannabis“ für Apothekerinnen, Apotheker und PTA
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Das Institut Laleto bildet Apothekerinnen und Apotheker sowie PTA fort. In Kooperation mit der Apotheke LUX 99 unterstützt Laleto Sie dabei, die bestmögliche Versorgung im Rahmen einer Cannabis-Therapie für Ihre Kundinnen und Kunden sicherzustellen.
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Termine: 18.06.24, 27.08.24, 24.09.24 im Seminarraum der Apotheke LUX 99 in Hürth
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Beratung und Anmeldung unter: 02233 545525277 kontakt@laleto.eu
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© Laleto GmbH
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DAP ARBEITSHILFE
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Übersicht Sonderrezepte
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Die Arbeitshilfe zeigt die wichtigsten Vorgaben zum Umgang mit Entlass-, T-, Isotretinoin-, §-27a- und BG-Rezepten bezüglich rechtlicher Grundlagen, Gültigkeit und erforderlicher Angaben auf einen Blick.
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DAP ARBEITSHILFE
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PTA-Reformgesetz: Was gilt in der Rezeptur und Co.?
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Seit Inkrafttreten des PTA-Reformgesetzes wird zwischen PTA unter Aufsicht und PTA unter Verantwortung unterschieden. Diese Unterscheidung wirkt sich u. a. auch auf die Prüfung und Herstellung von Arzneimitteln aus. Die neue DAP Retax-Arbeitshilfe „PTA-Reformgesetz: Was gilt in der Rezeptur und Co.?“ bietet eine Übersicht, wer in der Ausgangsstoffprüfung, Rezeptur, Defektur und FAM-Prüfung was ausführen darf.
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Belieferungsfrist beim E-Rezept aufgrund eines Lieferengpasses überschritten – neue Verordnung erforderlich?
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Aufgrund eines Lieferengpasses können wir ein E-Rezept, welches am Ausstellungsdatum in unserer Apotheke vorgelegt und abgerufen wurde, erst nach 35 Tagen beliefern.
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Ist das E-Rezept trotz der Überschreitung der Monatsfrist noch gültig oder benötigen wir eine neue Verordnung?
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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