Wir stellen uns die Frage, ob bei GKV-Rezepten in Papierform oder auch als E-Rezept die Angabe zur Dosierung in Form von „gemäß schriftlicher Anweisung“ ausreicht, um das Rezept retaxsicher zu beliefern.
Apotheken erhalten für die aseptische Herstellung von Arzneimitteln einen Rezepturzuschlag von 8 Euro. Wurden mehrere Fläschchen verordnet, stellt sich oft die Frage:
Gelten 8 Euro Rezepturzuschlag pro Verordnung oder pro Applikationseinheit?
Dazu hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg nun ein Urteil gesprochen.
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