Änderung Arzneimittelverschreibungsverordnung – mehrere Medikamente aus der Verschreibungspflicht entlassen
In der 21. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wurden gleich drei Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen, darunter auch ein weiteres Triptan. Das Antibiotikum Nifuroxazid darf hingegen nur noch nach ärztlicher Verschreibung abgegeben werden.
Bislang bietet nur ein Drittel der Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) an, die zur Verfügung stehenden Honorare werden längst nicht ausgeschöpft. Das muss sich auf jeden Fall ändern! Um Ihnen das nötige Rüstzeug für das Angebot der pDL in Ihrer Apotheke an die Hand zu geben, finden Sie in der aktualisierten DAP-Rubrik verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der verschiedenen pharmazeutischen Dienstleistungen.
Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Wirkstoffen und Inhaltsstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungswissen hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.
Was ist bei einer Preisankerüberschreitung zu dokumentieren?
Wir haben eine Frage bezüglich des Überschreitens des Preisankers bei Nichtverfügbarkeit (Sonderkennzeichen 3 und 4) und der Dokumentation bei Akutversorgung (Sonderkennzeichen 5 und 6). Unseres Wissens ist die „handschriftliche“ Dokumentation bei E-Rezepten bei diesen Sonderkennzeichen nicht mehr erforderlich.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!