DAP-Arbeitsbuch: jetzt in aktualisierter Fassung erhältlich
Trotz der mit dem ALBVVG beschlossenen Retaxverbote gibt es auch weiterhin Fehler, die oft eine Rechnungskürzung nach sich ziehen. Da jede Retax Zeit und Geld kostet, ist es wichtig vorzubeugen, damit es gar nicht erst so weit kommt. Das DAP-Arbeitsbuch bietet Apotheken nun schon seit einigen Jahren Unterstützung bei Rezeptbearbeitung und Retaxvermeidung.
Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
Mit dem Jahreswechsel hat der Anteil an E-Rezepten in Apotheken deutlich
zugenommen – und damit auch das Aufkommen an Fragen, die zu diesem
Thema in der Apotheke diskutiert werden. Zahlreiche solcher Fragen
werden auch dem DAP-Team gestellt.
Da die Fragen sicher für viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen relevant sind, haben wir die häufigsten für Sie zusammengestellt.
Mit freundlicher Unterstützung der Accord Healthcare GmbH
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Teure Einzelpackungen statt Kombipackungen abgabefähig bei Nichtverfügbarkeit?
Uns liegt eine Verordnung über Dexa-Gentamicin Kombipackung (PZN: 03083268) vor. Da die Kombipackung nicht lieferbar ist, möchten wir das Rezept gerne mit den jeweiligen Einzelpackungen Dexa-Gentamicin Augensalbe und Dexa-Gentamicin Augentropfen beliefern.
Ist dies mit entsprechender Dokumentation auf der Verordnung erlaubt oder benötigen wir für den Austausch ein neues Rezept?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!