Wir haben eine Verordnung erhalten, bei der die Stückzahl und PZN nicht übereinstimmen. Verordnet sind „Acic 400 70 St. PZN: 4887721“, die PZN gehört aber zu der Packungsgröße mit 35 Stück. Es ist eine unklare Verordnung.
Dürfen wir dies dokumentieren und trotzdem 70 Stück abgeben?
Für die Herstellung von parenteralen Zubereitungen mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln müssen Apotheken nun wirkstoffbezogen ein preisgünstiges Produkt auswählen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Kriterien zur automatischen Substitution von Biologika in Apotheken im Juni 2023 beschlossen – nun sind sie in Kraft getreten.
Bislang bietet nur ein Drittel der Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) an, die zur Verfügung stehenden Honorare werden längst nicht ausgeschöpft. Das muss sich auf jeden Fall ändern! Um Ihnen das nötige Rüstzeug für das Angebot der pDL in Ihrer Apotheke an die Hand zu geben, finden Sie in der aktualisierten DAP-Rubrik verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der verschiedenen pharmazeutischen Dienstleistungen.
Pharmazeutische Bedenken sind ein unverzichtbares Mittel, wenn der Aut-idem-Austausch auf ein Rabattarzneimittel zu Therapieproblemen führen könnte oder die Substitution aus pharmazeutischen Gründen nicht vertretbar ist. In der Apotheke kann die Substitution dann auch ohne ärztlicherseits gesetztes Aut-idem-Kreuz verhindert werden.
In der DAP-Rubrik „Pharmazeutische Bedenken“ finden Sie wichtige Informationen zu diesem Thema.
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