Gestagen-Monopräparate zur Kontrazeption gelten als gut verträglich und im Gegensatz zu Östrogenpräparaten als nebenwirkungsarm. Das könnte im Januar 2024 den Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht dazu veranlassen, die sogenannte Minipille aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Eine aktuelle Befragung zeigt, dass die Maßnahme bei Apothekern auf Zuspruch stößt.
Der Apothekenmarkt ist in einem stetigen Wandel und die Abgabesituationen ändern sich von Tag zu Tag, sodass es manchmal herausfordernd sein kann, den Überblick zu behalten. Auch bei Aubagio®, welches zur Behandlung der schubförmig-remittierenden Multiplen Sklerose eingesetzt wird, gab es Änderungen: Seit Herbst dieses Jahres sind zu Aubagio®, dessen Wirkstoff Teriflunomid ist, Generika im Handel, die bei der Abgabe berücksichtigt werden müssen.
Es kann Gründe geben, bei Aubagio® zu bleiben. So ist bei Aubagio® ein detaillierter Wochenblister enthalten, der die regelmäßige Einnahme und Anwendungssicherheit unterstützen kann – denn die ist bei der Therapie von Multipler Sklerose besonders wichtig. Die Erkrankung verläuft schubweise, weshalb die Möglichkeit besteht, dass die Therapie in schubfreien Phasen unregelmäßiger durchgeführt bzw. abgebrochen wird, weil die Erkrankung nicht aktiv wahrgenommen wird. Wenn die Therapie also unterstützt werden kann, so sollte diese Chance auch wahrgenommen werden. Sanofi bietet zu diesem Zweck wertvolle Patientenservices und therapieunterstützende Maßnahmen. Die besonders hohe Behandlungszufriedenheit mit Aubagio® konnte zudem in einer Studie nachgewiesen werden.1
Um die Versorgung und somit die Therapiesicherheit zu gewährleisten, wurden für Aubagio® zahlreiche Rabattverträge abgeschlossen. So ist es in 93,8 % aller Rabattverträge vertreten.2 Der Abgabepreis wurde zudem gesenkt. Somit entstehen keine Mehrkosten.
1 Kallmann et al. Real-life outcomes of teriflunomide treatment in patients with relapsing multiple sclerosis: TAURUS-MS observational study. Ther Adv Neurol Disord 2019; 12: 1756286419835077
2 AS PMonitor, Applied Services GmbH, Datenstand 15.08.2023
MAT-DE-2304483-1.0-10/2023
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AKTUELLES
Influenza-assoziierte Risiken – ab 60 Jahren besonders hoch
Neben den typischen Influenza-Symptomen können Influenza-Viren vor allem bei älteren Erwachsenen ab 60 Jahren u. a. das Herzinfarktrisiko um das bis zu 10-Fache und das Schlaganfallrisiko um mehr als das 8-Fache erhöhen.1 Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Personen ab 60 Jahren eine jährliche Influenza-Impfung mit einem Hochdosis-Influenza-Impfstoff wie Efluelda®.2
Rezepte der Substitutionsausschlussliste: allgemeine Vorgehensweise
Die Apotheke darf bei Rezepten mit Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste grundsätzlich nur das namentlich verordnete Präparat abgeben. Seit dem 1. August 2016 ist diese Regel jedoch nicht mehr allgemeingültig, da erstmals bestimmte Arzneimittelgruppen von der Substitution ausgeschlossen wurden (Betäubungsmittel mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit). Einen Überblick über die retaxsichere Rezeptbelieferung bei verordneten Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste gibt die folgende DAP Retax-Arbeitshilfe.
Kann eine fehlende Dosierungsangabe nun ignoriert werden?
Nach dem ALBVVG sind ja nun Retaxierungen aufgrund einer fehlenden Dosierung hinfällig. Heißt das, dass wir diese Angabe bei der Rezeptkontrolle nun gänzlich ignorieren können?
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