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Wochenschau

17. Mai 2024

Klick der Woche

KLICK DER WOCHE

Freiwilliger Rückruf: Rabipur® wieder verfügbar

Für den Tollwut-Impf­stoff Rabipur® besteht seit Ende März ein Liefer­eng­pass. Zusätz­lich erreichten einige Chargen durch einen brisanten Recht­schreib­fehler mediale Auf­merksam­keit – statt „Impf­stoff“ hieß es an einigen Stellen „Impstoff“. Damit sich die Liefer­schwierig­keiten nicht weiter zu­spitzten, ver­sicherte das Paul-Ehrlich-Institut, dass der Fehler nicht auf eine Fälschung hinweise und der Impf­stoff ohne Bedenken einsetz­bar sei. Nun können betroffene Chargen über den Groß­handel zurück­ge­geben werden.

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Bildquelle: dth48 – stock.adobe.com

DAP ARBEITSHILFE

Umgang mit AV-Arzneimitteln

Wird ein Arzneimittel von einem Hersteller nicht mehr produziert, geht dieser Artikel außer Vertrieb. In den Warenwirtschaftssystemen wird der Artikel dann mit „AV“ gekennzeichnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, wie man in der Apotheke mit einer Verordnung über ein AV-Arzneimittel richtig umgeht und was beachtet werden muss.

Zur Arbeitshilfe
Zu den DAPärchen

DAP PATIENTENINFORMATION

Checkliste Wander- und Outdoor­apotheke

Mithilfe der Checkliste Wander- und Outdoor­apotheke können Kundinnen und Kunden für ihre Outdoor­aktivitäten alle wichtigen Mittel, die sie benötigen, zusammen­stellen. Sollten Medika­mente fehlen, können sie ganz ein­fach ergänzt werden.

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IHK-Zertifikats­lehr­gänge – ein einzig­artiges Fort­bildungs­format zur Phyto­therapie

Bionorica SE bietet für PTA sowie Apo­thekerinnen und Apotheker einzig­artige, kosten­pflichtige IHK-Zertifikats­lehr­gänge in drei Modulen an. Zunächst ver­mitteln Expertinnen und Experten um­fas­sendes Wissen im Bereich der Phyto­therapie. Danach finden Zertifikats­test und ein professio­nelles Kommuni­kations­training auf Mallorca statt. Interesse?

Sprechen Sie Ihren Bionorica-Außen­dienst an!

AS/peopleimages.com – stock.adobe.com


Weitere Informationen

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Sind Homöopathika für Kinder erstattungs­fähig?

Uns erreichte eine Verordnung über homöo­pathische Arznei­mittel für ein Kind zulasten einer GKV.
Es handelt sich um Sulfur D12 Globuli und Calcium Carbonicum D12 Globuli.

Dürfen wir diese mit der GKV abrechnen? Apothekenpflichtige Arznei­mittel zählen ja als Kassen­leistung für Kinder – aber gilt dies auch, wenn es sich dabei um Homöopathika handelt?

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DAP Beratungskarte Kurkuma Kapseln liposomal

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