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Service-News

22. April 2024

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Informationen zu digitalen Gesund­heits­an­wendungen

Digitale Gesund­heits­an­wendungen (DiGA) eröffnen viel­fältige Möglich­keiten, um bei der Er­ken­nung und Be­handlung von Krank­heiten sowie auf dem Weg zu einer selbst­bestimmten gesund­heits­förder­lichen Lebens­führung zu unter­stützen. Zahl­reiche DiGA können die Arznei­mittel­therapie von Patientinnen und Patienten optimieren.

Seit dem Inkraft­treten des Digitale-Ver­sorgung-Gesetzes (DVG) vor über vier Jahren können DiGA auch ver­ordnet und durch die Kranken­kasse er­stattet werden.

Uns interessiert dazu:

Sind Sie daran interessiert, mehr Informationen zu DiGA zu erhalten?

Ja, Informationen zu DiGA sind interessant.
Nein, Informationen zu DiGA interessieren mich nicht.

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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 80

Arzneimittelinformationen für pharmazeutische Dienstleistungen

Wie man die Informationsflut bewältigen kann

Das Herz­stück der pharma­zeutischen Dienst­leistung (pDL) „Erweiterte Medikations­beratung bei Poly­medikation“ ist die Medikations­analyse. Natürlich sind Arznei­mittel für Approbierte das täglich Brot, doch bei über 100.000 zuge­lassenen Arznei­mitteln in Deutsch­land kann man nicht jede Inter­aktion und uner­wünschte Wirkung im Kopf haben. Welche Tools und Quellen gibt es, die eine Hilfe­stellung bieten können? DAP hat die wichtigsten für Sie zusammen­gestellt.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 80 (PDF)

SERVICE

Neue Festbeträge zum 01.05.2024

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 1. Mai 2024 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.

Für verschiedene Wirk­stoffe werden in bestimmten Darreichungs­formen ab dem 1. Mai 2024 neue Fest­beträge für fünf Fest­betrags­gruppen fest­gesetzt.

DAP – DeutschesApothekenPortal


Folgende Wirkstoffe sind betroffen: Salbutamol, Noscapin, Folsäure, Imatinib und Paracetamol.

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.

Zum Festbetrags-Checkplus

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.

Zur Arbeitshilfe Pharmazeutische Bedenken bei Antiepileptika – Dokumentation auf dem Rezept

IHK-Zertifikats­lehr­gänge – ein einzig­artiges Fort­bildungs­format zur Phyto­therapie

Bionorica SE bietet für PTA sowie Apo­thekerinnen und Apotheker einzig­artige, kosten­pflichtige IHK-Zertifikats­lehr­gänge in drei Modulen an. Zunächst ver­mitteln Expertinnen und Experten um­fas­sendes Wissen im Bereich der Phyto­therapie. Danach finden Zertifikats­test und ein professio­nelles Kommuni­kations­training auf Mallorca statt. Interesse?

Sprechen Sie Ihren Bionorica-Außen­dienst an!

AS/peopleimages.com – stock.adobe.com


Weitere Informationen

» Pflichttext (PDF)

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kunde braucht Arznei­mittel dringend – Mengen­über­schreitung nach Rück­sprache erlaubt?

Uns liegt ein E-Rezept über Lipotalon Ampullen 1 Stück vor, diese sind aller­dings seit langem nicht liefer­bar. Nach Arzt­rück­sprache dürfen wir die Dreier­packung ab­geben, aller­dings kann der Arzt nicht sofort ein neues E-Rezept aus­stellen. Der Kunde braucht es aller­dings für die sofortige Anwendung.

Darf in solch einem Akut­fall über Änderung und Dokumentation im Abgabe­daten­satz die größere Packung über das vorliegende E-Rezept ver­knüpft und abge­rechnet werden?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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