Jetzt in der Apotheke: DAP Dialog 80 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals
Themen der aktuellen Ausgabe
Retax-Schwerpunkt: Retaxrisiko Entlassrezept? Formalien und Packungsgrößen
Beratungs-Schwerpunkt: Geht es auch ohne? Möglichkeiten bei nichthormonellen Kontrazeptiva
Rezept & Retax: Abgabeprobleme; Einspruch stattgegeben; Muster-16- vs. E-Rezept
Aktuelles: Neuigkeiten bei Medizinalcannabis; G-BA-Beschluss – Austausch von Biologika in der Apotheke
Beratung: Feurio! – Wenn es vom Magen her brennt; Beschwerden nach dem Essen – Allergie oder Unverträglichkeit?; Prävention und Pflege – Cross-Selling bei Nagelpilz
Weitere Beilagen: DAP Report „Dronabinol: Apotheke fragt – DAP antwortet“; DAP Report „Medizinisches Cannabis – wie kann die Identitätsprüfung aussehen?“
Die Abgabe von Medizinprodukten mit Arzneimittelcharakter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der GKV möglich. Die folgende Übersicht des DeutschenApothekenPortals zeigt, was bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist.
Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
Seit Anfang des Jahres müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel für GKV-Versicherte – bis auf ein paar Ausnahmen – als E-Rezept verordnet werden. Dabei kommt es auch bei E-Rezepten zu fehlerhaften Verordnungen, die durch die Apotheke geheilt werden müssen. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, welche Heilungsmöglichkeiten die Apotheke hat.
Unzureichende Berufsbezeichnung auf dem E-Rezept – Retaxierungsgrund?
Seit kurzem erhalten wir bei der E-Rezept-Abrechnung immer wieder die Meldung, dass „Allgemeinmedizin“ als Berufsbezeichnung unzureichend sei.
Wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall und was genau muss die Berufsbezeichnung auf E-Rezepten enthalten?
Ist die gemeldete unzureichende Berufsbezeichnung ein Retaxierungsgrund oder können wir den Hinweis ignorieren?
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