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Arzneimittel-News

2. April 2024

DAP Arzneimittel-News Hauptbeitrag

AKTUELLES

Neues Bulletin zur Arznei­mittel­sicher­heit – 1. Ausgabe 2024 jetzt verfügbar

Im Rahmen der Pharma­kovigilanz ent­werfen die zu­ständigen Bundes­behörden BfArM und PEI vier­mal jähr­lich ein Bulletin, welches aktuelle Sicher­heits­be­denken gegen verschiedene bereits auf dem Markt verfüg­bare Arznei­mittel behandelt. Am 22. März wurde die 1. Aus­gabe für das Jahr 2024 veröffentlicht.

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Bildquelle: PhotoSG – stock.adobe.com

Zur BAK-Fortbildung Impfungen gegen Covid-19

Zertifizierte Fortbildungen bei DAP

Für eine fach­kompetente Kunden­beratung, sei es zu verschreibungs­pflichtigen oder nicht verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln, ist es wichtig, dass das Apo­theken­team über ein grund­­legendes Fach­­wissen verfügt und dieses regel­­mäßig durch die Teil­nahme an Fort­bildungen ver­tieft und erweitert.

Die Fort­bildungen auf dem Deutschen­Apotheken­Portal vermitteln Wissen zu ausge­wählten Erkrankungen, den jeweiligen Therapie­optionen und der Abgabe und Beratung in der Apotheke.

MicroOne – stock.adobe.com

Die Fort­bildungen sind von der Bundes­apotheker­kammer mit bis zu drei Fort­bildungs­punkten zertifiziert.

Zu den zertifizierten Fortbildungen

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 79

PINK!

Digitale Unterstützung bei Brustkrebs

Patientinnen und Patienten möchten über ihre Erkrankung – gerade wenn es sich um eine schwer­wiegende handelt – sowie über ihre Medi­kation gut informiert sein. Im Rahmen der pharma­zeutischen Dienst­leistungen lassen sich Fragen zur Medikation beantworten, Ein­nahme­tipps geben und Neben­wirkungen ggf. um­gehen. Zu­hause können digitale Gesund­heits­an­wendungen über die Er­krankung informieren und Betroffene bei ihrer Er­krankung oder in der Nach­sorge unter­stützen und be­gleiten.

Abb.: Brustkrebsapp PINK!


Zum Artikel aus dem DAP Dialog 79 (PDF)

DAP-RUBRIK

Pharmazeutische Dienstleistungen

Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs­gesetz (VOASG) wurde der Anspruch der Patientinnen und Patienten auf pharma­zeutische Dienst­leistungen gesetzlich fest­ge­schrieben. Manche pDL dürfen vom gesamten pharma­zeutischen Personal erbracht werden, andere aus­schließlich von Approbierten, teil­weise sind bestimmte Fort- und Weiter­bildungen not­wendig. Bevor pDL angeboten werden, sollten im Apotheken­team Verantwortlich­keiten und Arbeits­abläufe gut geplant und alles für eine geeignete Dokumentation vorbe­reitet werden. In der DAP-Rubrik finden Sie verschiedene Informationen und Arbeits­hilfen zur Vorbereitung, Durch­führung und Abrechnung der verschiedenen pharma­zeutischen Dienst­leistungen.

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Zur Rubrik

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Preis­anker und Mehr­kosten bei Ver­gleich Original vs. Import

Wir stehen vor folgendem Problem: Es liegt ein Rezept über Daxas 500 µg, 90 Stück (PZN 06563661 = Original) mit Aut-idem-Kreuz vor. Rabatt­verträge gibt es hier nicht. Für das ver­ordnete Original müssten Mehr­kosten von über hundert Euro be­zahlt werden (Mehr­kosten plus Zu­zahlung = 110,86 €).

Es gibt Importe, die preis­lich günstiger sind und bei denen weniger Mehr­kosten an­fallen (Beispiel PZN 15417119, Mehr­kosten 47,94 €), aber bei Aus­wahl von solch einem Import moniert der Computer, dass der Preis­anker über­schritten wird und eine Genehmigung erforderlich ist.

Können Sie bei der Klärung behilflich sein?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com

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