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Wochenschau

22. März 2024

Klick der Woche

KLICK DER WOCHE

Unterschätzt: Lachgaskonsum hat zum Teil schwere Folgen

Distick­stoff­monoxid (Lachgas) avanciert seit längerem auch in Deutsch­land zu einer Mode­droge, die vor allem bei Jugend­lichen beliebt ist. Die meisten wissen aller­dings nicht, dass der Konsum schwere und zum Teil irre­ver­sible Schädigungen des Nerven­systems mit sich bringen kann. Die Deutsche Gesell­schaft für Neuro­logie (DGN) und die Deutsche Hirn­stiftung fordern groß ange­legte Informations­kampagnen und eine Regelung zur Abgabe.

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Bildquelle: Corinne – stock.adobe.com

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Ostereier öffnen, Wissen testen und gewinnen!

Nutzen Sie Ihre Gewinnchance und testen Sie Ihr Fachwissen zu Produkten des hysan®-Portfolios.
Pro richtig beantworteter Frage erhalten Sie 3 DAPs-Punkte. Zusätzlich werden unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die jeden Wochentag (Mo.–Fr.) teilgenommen und dabei mindestens eine Frage richtig beantwortet haben, 3 x 5.000 DAPs-Punkte verlost!

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DAP ARBEITSHILFE

Übersicht Sonderrezepte

Die Arbeitshilfe zeigt die wichtigsten Vorgaben zum Umgang mit Entlass-, T-, Isotretinoin-, §-27a- und BG-Rezepten bezüglich rechtlicher Grundlagen, Gültigkeit und erforderlicher Angaben auf einen Blick.

Zur Arbeitshilfe

DAP-RUBRIK

Medizinisches Cannabis

Seit dem Inkraft­treten des sog. Cannabis­­gesetzes am 10. März 2017 ist es Ärztinnen und Ärzten erlaubt, Menschen mit schwer­wiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapie­alternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrock­neten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirk­stoff Dronabinol zu verordnen. In unserer Rubrik finden Sie Wissenswertes rund um das Thema medizinisches Cannabis.

krissikunterbunt – stock.adobe.com


Zur DAP-Rubrik Medizinisches Cannabis
Zum Merkblatt Abgabe gestatteter Ware

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gültigkeit von T-Rezepten – ist das Vorlage­datum ent­scheidend?

Wir sind uns nicht sicher, in welcher Zeit ein T-Rezept be­liefert werden muss. In § 3a AMVV steht, dass eine ent­sprechende Ver­schreibung bis zu 6 Tage nach dem Aus­stel­lungs­datum gültig sei.

Bedeutet dies für uns, dass das Arz­nei­mittel bei Vor­lage der Ver­schreibung in der Apo­theke am letzten Tag der Gültig­keit noch be­stellt und am darauf­folgenden Tag abge­geben werden kann (oder auch noch später, falls der Patient es erst später abholt), oder müssen diese Rezepte tat­sächlich inner­halb von 6 Tagen be­liefert werden – also das Arznei­mittel inner­halb von 6 Tagen beim Patienten sein?

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Bildquelle: vege – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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