Uns liegt ein Rezept über „SaliNAC Nasenspray 30 ml PZN 18205441“ für ein 6-jähriges Kind zulasten der GKV vor. Unser EDV-System meldet, dass es sich um ein Nichtarzneimittel handeln würde. Aber bei dem Produkt handelt es sich um ein Medizinprodukt.
Dürfen wir das Nasenspray zulasten der GKV abgeben?
Ab Februar starten die ersten Frühblüher, Erle und Hasel, mit mäßigen bis starken Pollenflügen. Spätestens dann kommen vermehrt Menschen mit Allergiesymptomen in die Apotheke und fragen nach Antiallergika. Mittlerweile gibt es ein recht großes Portfolio an Arzneimitteln. Aber welche werden überhaupt von der Leitlinie empfohlen und was geben die Apothekenteams ab?
Am 23.02.2024 wurde das Cannabisgesetz, trotz vieler vorherrschender Kontroversen, im Bundestag beschlossen. Damit rückt das Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis immer näher. Die letzte Hürde vor Inkrafttreten des Gesetzes ist die Beratung im Bundesrat, vorgesehen am 22.03.2024. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, kann sein Inkrafttreten grundsätzlich nicht verhindert werden. Der Bundesrat hat aber die Möglichkeit, durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses den geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 01.04.2024 zu verschieben und nochmal Änderungsvorschläge zu machen.
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Einzelne Länder haben auch kundgetan, dass sie das Inkrafttreten verschieben wollen. Aber nicht nur in der Politik wird das Gesetz kontrovers diskutiert, auch Ärzte-, Apotheker- und Wissenschaft haben ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht.
Unsere Frage lautete daher:
Wie ist Ihre Meinung zur regulierten Freigabe von Cannabis?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!