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Service-News

20. März 2024

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist das Nasenspray Salinac erstattungs­fähig?

Uns liegt ein Rezept über „SaliNAC Nasen­spray 30 ml PZN 18205441“ für ein 6-jähriges Kind zulasten der GKV vor. Unser EDV-System meldet, dass es sich um ein Nicht­arznei­mittel handeln würde. Aber bei dem Produkt handelt es sich um ein Medizin­produkt.

Dürfen wir das Nasen­spray zulasten der GKV abgeben?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 79

Erle, Hasel und Co.

Pollenflüge starten in neue Saison

Ab Februar starten die ersten Früh­blüher, Erle und Hasel, mit mäßigen bis starken Pollen­flügen. Spätestens dann kommen vermehrt Menschen mit Allergie­symptomen in die Apotheke und fragen nach Anti­allergika. Mittler­weile gibt es ein recht großes Portfolio an Arznei­mitteln. Aber welche werden über­haupt von der Leit­linie empfohlen und was geben die Apotheken­teams ab?

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 79 (PDF)

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 79

Neue Beratungsleitfäden

Möchten Sie Ihre Beratungskompetenz zu bestimmten Indikationsgebieten und Wirkstoffen überprüfen?

Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungsleitfäden.

Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.

Zu den Beratungsleitfäden

Neu erschienen im DAP Dialog 79:

» Beratungsleitfaden „Endometriose“

» Beratungsleitfaden „Hämorrhoiden“

» Beratungsleitfaden „Bauchbeschwerden bei Säuglingen“

» Beratungsleitfaden „Allergie und Heuschnupfen“

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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Legalisierung von Cannabis

Am 23.02.2024 wurde das Cannabis­gesetz, trotz vieler vor­herrschender Kontro­versen, im Bundes­tag beschlossen. Damit rückt das Inkraft­treten der Teil­legalisierung von Cannabis immer näher. Die letzte Hürde vor Inkraft­treten des Gesetzes ist die Beratung im Bundes­rat, vorge­sehen am 22.03.2024. Da das Gesetz nicht zu­stimmungs­pflichtig ist, kann sein Inkraft­treten grund­sätzlich nicht verhindert werden. Der Bundes­rat hat aber die Möglichkeit, durch Ein­schaltung des Ver­mittlungs­aus­schusses den geplanten Zeit­punkt des Inkraft­tretens zum 01.04.2024 zu verschieben und nochmal Änderungs­vorschläge zu machen.

momius – stock.adobe.com


Einzelne Länder haben auch kund­getan, dass sie das Inkraft­treten verschieben wollen. Aber nicht nur in der Politik wird das Gesetz kontrovers diskutiert, auch Ärzte-, Apotheker- und Wissen­schaft haben ihre Bedenken zum Aus­druck gebracht.

Unsere Frage lautete daher:

Wie ist Ihre Meinung zur regulierten Freigabe von Cannabis?

Lesen Sie hier das Ergebnis
Zum Poster Allergische Rhinitis/Konjunktivitis

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