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Rezeptur-News

7. März 2024

FRAGE AN DAS DAP-TEAM

Dronabinol nach Hilfstaxe?

Nachdem die Hilfs­taxe zu Jahres­beginn weg­ge­fallen ist, sind wir uns un­sicher bezüg­lich der korrekten Taxation und der Aus­legung von § 4 bzw. § 5 der AMPreisV. Aktuell berechnen wir für Privat­versicherte die Preise für un­ver­arbeitete Cannabis­blüten wie folgt: VK = EK + Festzuschlag + 19 % MwSt.

Für zer­kleinerte Cannabis­blüten ist eine Taxierung nach § 4 AMPreisV nicht möglich und wir müssen die Preise nach § 5 AMPreisV kalkulieren. Ist dies korrekt?

Lesen Sie hier die Antwort

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Zur DAP Arbeitshilfe Wichtige Abkürzungen für den pharmazeutischen Alltag

AKTUELLES UMFRAGE­ERGEBNIS

Thema: Kündigung der Hilfs­taxe – Ab­rechnung Teil­mengen

Die Kündigung der Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfs­taxe durch den Deutschen Apotheker­verband (DAV) im ver­gangenen Jahr bedeutet für die Kassen eine Verteuerung der Rezepturen. Da seit Jahresbeginn wieder die Vor­gaben der Arznei­mittel­preis­ver­ordnung für die Abrechnung der Rezepturen heran­ge­zogen werden, können die Apotheken ihren Be­rech­nungen nämlich endlich die tat­sächlichen Ein­kaufs­preise zu­grunde legen.

wildworx – stock.adobe.com


Meinungs­ver­schieden­heiten gibt es vor allem in Bezug auf die Ab­rechnung der erforderlichen Stoff­menge. So ist der GKV-Spitzen­ver­band der Auf­fassung, es dürfe nur die für die Rezeptur erforder­liche Stoff­menge, also nur die an­teilige Packung, berechnet werden, der DAV bezieht sich jedoch auf den Wort­laut der §§ 4 und 5 AMPreisV. Demzu­folge ist bei den Apotheken­zu­schlägen der „Einkaufs­preis der üblichen Ab­packung“ maß­gebend.

947 Apotheken­mitarbeiterinnen und -mitarbeiter nahmen vom 05.02.2024 bis 11.02.2024 an einer Umfrage des Deutschen­Apotheken­Portals zu dieser Thematik teil. 41,3 % der Befragten be­rechnen nur die erforder­liche Stoff­menge, also die an­teilige Packung, um Retaxierungen hier aus dem Weg zu gehen. Die Mehrheit (58,7 %) berechnet den Einkaufs­preis der üblichen Abpackung.

Wie berechnen Sie seit Januar die Preise Ihrer Rezepturen?

Auch der HAV vertritt die Ansicht, dass gegen­über den Kranken­kassen die Packungs­preise laut Arznei­mittel­preis­ver­ordnung abzu­rechnen sind, sodass der HAV Ende Januar an­kündigte, die Apotheken im Falle einer Retaxation durch die Kranken­kassen zu unter­stützen.

 

Zur Arbeitshilfe Rezepturverordnung Ölige Dronabinol-Lösung

AKTUELLES

Das sind die meist­verwendeten Rezeptur­wirk­stoffe

Seit Sommer 2023 sind Apotheken verpflichtet, die sogenannten Z-Daten (Zusatzdaten) bei einer Rezeptur­her­stellung an die Kranken­kasse zu über­mitteln. Dadurch kann fest­gestellt werden, welche Wirk- und Hilfs­stoffe am häufigsten in der Rezeptur ver­wendet werden.

Das Deutsche Arznei­prüfungs­institut (DAPI) hat nun alle 2,3 Millionen allge­meinen Rezepturen analysiert, die im Zeit­raum zwischen April und September 2023 mit dem Sonder­kenn­zeichen 09999011 zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherung abge­rechnet wurden.

Gerhard Seybert – stock.adobe.com


Mit allge­meinen Rezepturen sind vor allem Cremes, Salben, Zäpfchen und Kapseln gemeint und keine parenteralen Zube­reitungen.

Die mit Abstand am häufigsten verwendete Grund­lage für Topika war die Basis­creme DAC mit 620.000 Abrechnungs­zeilen. Propylenglykol, welches unter anderem auch als Lösungs­ver­mittler und zur Konser­vierung von wasser­haltigen Zube­reitungen ver­wendet wird, war mit 210.000 Abrechnungs­zeilen der meist­ver­wendete Hilfs­stoff in den Laboren deutscher Apotheken. Mit 446.000 Abrechnungs­zeilen war Triamcinolon (Glucocorticoid) der Wirk­stoff, der in der Rezeptur am häufigsten ver­wendet wurde. Clotrimazol (Antimykotikum) mit 386.000 Abrechnungs­zeilen und Erythromycin (Antibiotikum) mit 250.000 Abrechnungs­zeilen belegten Platz zwei und drei. Als Anreibe­mittel für Wirk­stoffe wurde Neutralöl mit 192.000 Abrechnungs­zeilen am häufigsten verwendet.

 

Quelle: https://www.dapi.de/aktuelles/zahl-des-monats/das-glucocorticoid-triamcinolon-war-mit-446-tausend-abrechnungen-der-am-haeufigsten-in-allgemeinen-rezepturen-eingesetzte-wirkstoff-im-zeitraum-april-bis-september-2023

Anwendungsgebiete von Rezepturgrundlagen

AKTUELLES

Veränderte Haltbarkeit für Atropinsulfat-Augen­tropfen

Niedrig konzentrierte Atropin­sulfat-Augen­tropfen werden zur Myopie-Prophy­laxe bei Kindern ange­wendet. Meist entwickelt sich eine Kurz­sichtigkeit bei Kindern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren. Weltweit betrachtet nimmt die Kurz­sichtigkeit immer mehr zu.

Seit der Ergänzungs­lieferung 2020/2 gibt es nun schon die NRF-Vorschrift 15.34. für Atropinsulfat-Augen­tropfen 0,01 %, etwa ein Jahr später folgte die Atropin­sulfat-Stamm­lösung 0,2 % (NRF S.53.).

galitskaya – stock.adobe.com


Die Augen­tropfen werden in Flaschen aus Braun­glas oder Poly­ethylen abge­füllt, die Stamm­lösung hin­gegen nur in Braun­glas­flaschen. Beide Flüssig­keiten wurden unter kontrollierten Bedingungen im DAC/NRF-Labor ge­lagert. Mittels HPLC wurde der Gehalt regel­mäßig ge­prüft und der pH-Wert sowie das Aus­sehen der Flüssig­keiten und Pack­mittel kontrolliert. Nach letzten Rück­prüfungen lautet das Ergebnis wie folgt:

Die Verwend­bar­keits­frist der Atropin­sulfat-Stamm­lösung wurde von 3 auf 6 Monate verlängert. Die Lauf­zeit der anwendungs­fertigen Augen­tropfen beträgt jetzt 1 Jahr. Die Aufbrauch­frist bei den Patientinnen und Patienten bleibt unverändert bei 4 Wochen. Die beiden Vor­schriften wurden mit der Ergänzungs­lieferung 2023/2 aktualisiert.

 

Quelle: https://dacnrf.pharmazeutische-zeitung.de/fuer-abonnenten/rezepturtipp/rezepturtipps-2024/atropinsulfat-augentropfen-haltbarkeiten-verlaengert

Zum neuen DAP Dialog

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