Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden: Newsletter im Browser anzeigen

Logo

Service-News

4. März 2024

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: digitale Ab­rechnung der pharma­zeutischen Dienst­leistungen

Der Papier-Sonder­beleg zur Ab­rechnung der pharma­zeutischen Dienst­leistungen (pDL) ist seit dem 1. Februar 2024 eigentlich Geschichte, denn seit diesem Datum sollen die pDL digital abge­rechnet werden. Nach einer zwei­monatigen Übergangs­zeit müssen sie dann ab dem 1. April digital abge­rechnet werden. Anhang 5 zur Technischen Anlage 1 zur Arznei­mittel­ab­rechnungs­ver­ein­barung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V regelt „Elektro­nische Daten­lieferungen zur Ab­rechnung von Apotheken-Sonder­leistungen“.

Uns interessiert heute, ob Sie schon bereit sind und Ihre Soft­ware die digitale Ab­rechnung bereits um­setzen kann.

Kann Ihre Software die pharma­zeutischen Dienst­leistungen bereits digital ab­rechnen?

Ja, wir können die pDL schon seit Februar digital abrechnen.
Nein, unsere Soft­ware kann das noch nicht um­setzen.

Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:

Zur Registrierung

Bildquelle: momius – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 79

Pharmazeutische Dienstleistungen

Medipolis Apotheken ziehen positive Bilanz

Aus einer Apotheke ent­standen und über mehre­re Generationen gewachsen, ist Medipolis mittler­weile ein pharma­zeutischer und pflegerischer Unter­nehmens­verbund. Neben einem umfang­reichen Sortiment bieten die Medipolis Apotheken auch spezielle Versorgungs­angebote zur Verblisterung, zur Beratung bei Krebs­erkrankungen und zum Thema Medikations­analyse an. Das Apotheken­team einer Medipolis Apotheke in Jena gab DAP ein Inter­view zum Thema pharma­zeutische Dienst­leistungen (pDL).

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 79 (PDF)

DAP ARBEITSHILFE

Umgang mit AV-Arzneimitteln

Wird ein Arzneimittel von einem Hersteller nicht mehr produziert, geht dieser Artikel außer Vertrieb. In den Warenwirtschaftssystemen wird der Artikel dann mit „AV“ gekennzeichnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, wie man in der Apotheke mit einer Verordnung über ein AV-Arzneimittel richtig umgeht und was beachtet werden muss.

Zur Arbeitshilfe

RETAXFALL-ARCHIV

Überblick über die gängigsten Retaxationen

Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unter­laufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?

pixelkorn – stock.adobe.com

Zum Retaxfall-Archiv
Zur DAP Arbeitshilfe Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist der Austausch zwischen Original und Import bei Präparaten der Substitutions­aus­schluss­liste erlaubt?

Wir haben ein Rezept vor­liegen, auf dem „Marcumar 98 St. N3“ ver­ordnet wurde.

Dieses ist nicht liefer­bar und wir sind uns nun im Team un­einig, ob wir einen liefer­baren Import ab­geben dürfen oder nicht. Die Importe heißen dann „Marcoumar“ und ent­halten 100 St.

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com

Anzeige

Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Welche Aussage zu Ichthraletten® ist nicht korrekt?

Ichthraletten® ist das einzige rezept­freie Arznei­mittel gegen Rosazea. Der Wirk­stoff Natrium­bitumino­sulfonat ist natürlichen Ursprungs und bewährt sich seit Jahr­zehnten bei der Behandlung ent­zündlicher Haut­er­krankungen.

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zum Beratungsleitfaden

» Zum Pflichttext (PDF)

Bildquelle: © DAP

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Mail-Symbol